Saturday, March 24, 2007

 

FRANKREICH - SUCHE NACH GERECHTIGKEIT

8. Teil in der Serie (siehe 11. März)
1.2.3. Unabhängige Aufsichtsinstanzen
Nach einer Reihe umstrittener Schusswaffeneinsätze der Polizei wurde mit Gesetz vom 6. Juni 2000 eine unabhängige Aufsichtsinstanz über Polizei und Gefängnisse geschaffen – die Commission nationale de déontologie de la sécurité (Nationale Kommission für Deontologie (Ethik) in Sicherheitsfragen, CNDS), die am 14. Januar 2001 ihre Arbeit aufnahm 9

Sie kann Vorwürfe von Machtmissbrauch durch Polizisten und andere Beamte untersuchen und Opfer, Zeugen und Beschuldigte, darunter auch Polizeibeamte, vernehmen. Sie kann zwar keine eigenen disziplinarischen oder strafrechtlichen Maßnahmen einleiten, darf jedoch Empfehlungen aussprechen und muss den Staatsanwalt informieren, wenn sie ein bestimmtes Vorgehen als Straftat einstuft.


Personen, die ethikwidriges Handeln durch Beamte mit Polizeibefugnissen erlitten oder beobachtet haben, können mit Beschwerden an die CNDS gelangen. Allerdings können sie diese nicht direkt bei der CNDS einreichen, sondern nur über den Premierminister, den Ombusmann/die Ombudsfrau für Minderjährige, ein Mitglied des Senats oder der Nationalversammlung.


Amnesty International ist besorgt, dass Einzelpersonen sich mit ihrer Beschwerde nicht direkt an die CNDS wenden können und die jetzige Bestimmung, sie über ein Parlamentsmmitglied einzureichen, zu beträchtlichen Verzögerungen bei der Untersuchung der Beschwerde führen kann. Die CNDS veröffentlicht sowohl Berichte über spezifische Fälle als auch einen Jahresbericht. 10

9 Gesetz 2000-494 vom 6. Juni 2000
10 Hier sollte darauf hingewiesen werden, dass sich die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in ihrem dritten Bericht über Frankreich, der im Februar 2005 veröffentlicht wurde, sehr für eine “Erweiterung der Befugnisse der Nationalen Kommission für Ethik in Sicherheitsfragen” und einen “erleichterten Zugang zu ihr für die Öffentlichkeit” ausgesprochen hat. “Sie fordert diese Instanz auf, bei den eingereichten Fällen ihr besonderes Augenmerk auf mögliche Elemente von Rassismus oder rassischer Diskriminierung zu richten.”


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