Saturday, January 26, 2008

 

* Nachrichten von Europa in Kürze

"Terror"bekämpfung und Menschenrechte

Fall Mousa
Nach der Veröffentlichung des Berichts von Robert Aitken heisst es bei Norton Taylor in The Guardian vom 26. Januar, dass das britische Verteidigungsministerium (Ministery of Defense MoD) der Militärführung vorwirft, dass diese versäumt hätte, die Soldaten bei der Besatzung vom südlichen Irak im angemessenen Umgang mit der Zivilbevölkerung und mit Verdächtigten und Gefangenen einzuweisen. ("MoD blames leadership failure for abuse of Iraqis")

Das hatte besonders den Tod von Baha Mousa im September 2003 nach fortgesetzten schweren Folterungen durch britische Soldaten zur Folge, hinzu kommen mindestens acht Fälle schwerer Misshandlungen durch britisches Militär.

Dem Bericht nach befürwortet das MoD weitere Untersuchungen in den Fall Mousa und in die anderen Fälle von Menschenrechtsverstößen durch Angehörige des britischen Militärs während der Invasion und der Besatzung vom Irak. Dabei soll besonders die Anwendung der als "fünf Techniken" bekannten Misshandlungsmethoden untersucht werden: stundenlanges Stehen mit dem Gesicht gegen eine Wand, Verhüllung des Kopfes, dem Ausgesetztsein von ständigen Geräuschen, Schlafentzug und Entzug von Nahrung und Getränken (wall standing, hooding, subjection to noise, sleep deprivation, and deprivation of food and drink). Der damalige Premierminister Edward Heath hatte "hooding" 1972 gebannt als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der britischen Regierung die Misshandlung von Personen in Nordirland vorwarf.

Zum Thema schreibt auch The Independent ("Soldiers 'must learn difference between right and wrong'").
Kim Sengupta zitiert darin den Vater von Baha Mousa, der als ehemaliger irakischer Oberst meint:
"Als ein höherer Amtsträger in der irakischen Armee ist mir klar, dass diese schrecklichen Taten ohne Unterstützung höherer Amtsträger in der britischen Armee nicht hätten begangen werden können. Diese wussten entweder was vorging, oder zumindest hätten sie es wissen müssen. In jedem Fall halte ich sie verantwortlich für das, was mit meinem Sohn geschah."
("As a senior officer in the Iraqi army, I am clear that these terrible actions could not have taken place without support from senior officers within the British Army. They either knew or ought to have known what was happening. Either way, I hold them to account for what happened to my son. ")
Der Artikel zitiert weiter den Kampagnenbearbeiter bei Amnesty International, Tim Hancock, der sich mit dem Bericht nicht zufrieden gibt und weitergehende gründliche und umfassende Untersuchungen in die Fälle fordert.

Anmerkung
Bekannt ist der Fall von 11 Internierten
in Nordirland, "The Hooded Men", die durch diese 1971 an ihnen ausgeübten Misshandlungstechniken alle in den Wahnsinn, in den Selbstmord oder vorzeitigen Tod getrieben worden waren.

Ob im Fall Baha Mousa et al. das MoD nicht sogar selbst Mitwisser dieser Techniken war oder ob in der Untersuchung die Befehlskette bis zur Spitze, in diesem Fall den damaligen Verteidigungsminister Hoon und Premierminister Blair, verfolgt wird, bleibt abzuwarten.

Mehr zum Fall Baha Mousa auf diesem Blog unter 16. Oktober, 25. September, und besonders unter 2. Juni 2007.

Verbot von ETA Parteien
Die Neue Zürcher Zeitung berichtet am 25. Januar, dass Spaniens Regierung bemüht ist, alle mit der baskischen Organisation ETA und ihrem seit 2003 verbotenen Parteiflügel Batasuna verknüpfte Parteien zu verbieten. ("Marionetten-Parteien der ETA in Bedrängnis")
Damit will die Regierung verhindern, dass am 9. März separatistische Parteien zur Wahl antreten. Im Artikel heisst es:
"Gegen das Gesetz verstösst eine Partei, die mit der ETA und deren Satelliten zusammenarbeitet oder die terroristische Taten nicht verurteilt oder verharmlost."

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Friday, January 25, 2008

 

* Nachrichten von Europa in Kürze

Asyl und Einwanderung

Die Berliner Zeitung berichtete am 23. Januar zur geplanten Einwanderungsplanung nach Quoten, dass eine vom Präsidenten ernannte Kommission diese als "rassistisch" beurteilt und eher ein Wachstums der Einwanderungszahlen empfiehlt.

"Terror"bekämpfung und Menschenrechte

Listen von "Terror"verdächtigen
Die Berliner Zeitung berichtete am 24. Januar, dass eine überwiegende Mehrheit im Europarat die Europäische Union und die UNO drängt, "Terror"verdächtigen, die auf geheime Listen geraten sind, ihre Rechte nicht zu verweigern und transparentere und rechtgemäßere Verfahren durchzuführen.
>>Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) ist der Auffassung, dass die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNSC) und von der EU angewandten Verfahren, mit denen Personen und Gruppen auf Schwarze Listen gesetzt werden, die im Verdacht der Verbindung zum Terrorismus stehen, die individuellen Grundrechte verletzen und „vollkommen willkürlich“ sind.<<
Quelle: http://www.coe.int, 25. Januar 2008
Deutsche Soldaten in Afghanistan
Damir Frass berichtete in der Berliner Zeitung vom 25. Januar, dass die Bundesregierung nun offen von der Kampfrolle deutscher Soldaten in Afghanistan spricht. Ein entsprechendes Mandat unter Nato-Schirmherrschaft soll in Vilnius im Nato-Ministerrat am 7. und 8. Februar entschieden werden. Laut Bericht opponiert einzig die Partei Die Linke gegen diesen Auftrag und fordert den vollst
ändigen Abzug der Bundeswehr.

Kommentar: Kriegsgeschehen und Milit
äraktionen erweisen sich erfahrungsgemäß als Ursachen schwerer Menschenrechtsverstöße. Sie untergraben auf allen Seiten die Menschenwürde. Militärgewalt sollte deswegen gemäß der Charter der Vereinten Nationen und gemäß der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nur im äussersten Notfall im eigenen Land angewandt werden, wenn die Bevölkerung unmittelbarer Lebensgefahr ausgesetzt ist, der mit Polizeigewalt nicht begegnet werden kann. Denn selbst in solch einem Fall muss man mit Menschenrechtsverstößen rechnen, die in allen Militäreinsätzen scheinbar nicht zu vermeiden sind.

In den Vereinten Nationen sind Bem
ühungen unterwegs, aggressiven Krieg zu definieren und als Schwerstverbrechen zu verurteilen, und zwar als Urheber der bereits definierten und unter Strafe gestellten drei schweren Verbrechen: Genozid, Kriegsverbrechen und Verbrechen wider die Menschlichkeit.

Wenn deutsche Soldaten ausserhalb des eigenen Landes agieren, ist dies, unter welcher Bezeichnung auch immer, ein Versto
ß gegen die deutsche Verfassung.

Fall Kurnaz
Die Berliner Zeitung berichtete am 25. Januar, dass die Aussage eines weiteren Zeugen, eines ehemaligen Mith
äftlings, ein laufendes Verfahrens unterstützt, in dem untersucht wird, ob, wie Murat Kurnaz behauptete, KSK Soldaten Kurnaz 2002 im US-Gefangenenlager in Kandahar in Afghanistan misshandelten. Der geheim tagende Verteidigungsausschuss des Bundestages hätte zuvor schon die zwei britischen Zeugen angehört, deren Aussagen wegen das zuvor im Mai geschlossene Verfahren im August wiederaufgenommen worden war.

Abh
ören von "Terror"verdächtigen
Sigrid Averesch berichtete am 25. Januar in der Berliner Zeitung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) auf den Verdacht einer Gefahr internationaler Anschläge mit einem Bezug zu Deutschland hin internationale Telephongespräche von "Terror"verdächtigen abhören darf. Damit fällt die Bedingung fort, dass ein richterlicher Bescheid für jeden Einzelfall nötig ist, und dem BND wird Vollmacht zur unüberwachbaren Rasterfahndung gegeben.

Kommentar
Die Vereinten Nationen haben noch keine international g
ültige Definition für "Terrorist" und für den Strafbestand des "Terrorismus" liefern können. Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sind der Staatswillkür in Deutschland Tür und Tor geöffnet.

Ächtung von Folter und Straflosigkeit

Katrin Bischoff berichtete am 9. Januar in der Berliner Zeitung, dass
13 Wärter von der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel am 18. Februar vor das Landgericht Potsdam geladen sind. Sie wurden nach neun Jahren seit der Tat wegen Körperverletzung im Amt, schwerer Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt. Am 4. und 5. März 1999 sollen sie den Gefangenen Matthias D. schwer misshandelt haben. Der Fall Matthias D. sei, wie das Magazin Klartext 2004 berichtete, einer unter mehreren, in denen maskierte Aufseher der JVA Brandenburg/Havel Gefangene misshandelten.

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Thursday, January 24, 2008

 

* Zentralasien Rundbrief

Ausgabe vom 29. November 2007

Inhalt:
Überfall auf deutschen Journalisten: Islam Karimow im Hintergrund? ... 1
Buchara: Verfolgung der Familie Dzhumayev .............................................. 2
Usbekische Baumwolle: Kindersklaverei ....................................................... 2
Kirgisistan: Das neue Parlament ..................................................................... 3
Kasachstan: Berichte über Prügel im Straflager dementiert ...................... 4
Kasachstan: Zweiter Prozess gegen Rahat Alijew ......................................... 5
Konrad-Adenauer-Stiftung dementiert usbekische Nachrichtenagentur .. 5
Konrad-Adenauer-Stiftung: Konsequent auf Karimows Seite .................... 6
Horst Köhler beglückwünscht usbekischen Diktator .................................... 6
Ezgulik gegen Zwangsarbeit von Kindern ....................................................... 7
Modernes China: 6 Millionen Handys in Usbekistan? ................................... 7
Turkmenistan: Weiterer Kriegsdienstverweigerer verurteilt ..................... 7

Siehe Rundbrief von Georg Warning im Word Document

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Monday, January 21, 2008

 

* Nachrichten von Europa in Kürze

Verwicklung und Vertuschung und Menschenrechtsverstöße von Oppositionsgruppen

Am 18. Januar berichtete Henry McDonald in The Guardian von der fortdauernden Untersuchung in das Bombenattentat von Omagh in Nordirland. Es geht um klärende Fragen der Polizei-Ombudsfrau an den Staatsrichter Weir, der die Polizei der vorsätzlichen und berechneten Irreführung bei den Ermittlungen bezichtigt hatte ("deliberate and calculated deception"). 1998 waren bei dem Bombenanschlag der "Real IRA" 29 Menschen getötet worden.

Terrorbekämpfung und Menschenrechte

Ben Russell and Nigel Morris berichteten am 18. Januar in The Independent zur Haft ohne Anklage, dass Premierminister Gordon Brown keine Einwände habe, solch eine Haft
für Terrorverdächtige auf 42 Tage zu dehnen. Er stärkt darin Innenministerin Jaqui Smith den Rücken, die darin die Politik des vorangegenagenen Blair Kabinetts fortsetzt. Dem Bericht zufolge soll der Gesetzesentwurf wohlmöglich schon diesen Donnerstag vorgelegt werden. Das bisheige Limit einer Haft ohne Anklage von 28 Tagen ist schon weltweit das längste und erfährt als solches bereits heftige Kritik bei Menschenrechtsorganisationen.

Amnesty International schreibt dazu im Themenbericht vom März 2006:
"Die Bombenanschläge von London im Juli 2005 veranlassten die britische Regierung dazu, im Oktober 2005 einen weiteren Gesetzesentwurf ins Parlament einzubringen: die Terrorism Bill. Damit strebte die Regierung u.a. an, die Frist für eine Ingewahrsamnahme ohne Anklageerhebung und Zugang zu rechtlichem Beistand von 14 Tagen auf 90 Tage auszudehnen. In einer Abstimmung im Unterhaus konnte sich die Regierung mit diesem Vorhaben jedoch nicht durchsetzen. Die Frist, auf die man sich im Parlament einigte, umfasst nun 28 Tage."

und in seinem Jahresbericht 2007:
"Im August [2006] veröffentlichte der Europäische Ausschuss zur Verhütung der Folter Berichte über seine Besuche in Großbritannien vom Juli und vom November 2005. [...] Er stellte fest, dass Personen, die auf der Grundlage der Antiterrorgesetze festgenommen worden waren, nicht einmal einem Ermittlungsrichter persönlich vorgeführt werden mussten, auch nicht bei der Entscheidung über eine Verlängerung des Polizeigewahrsams über 48 Stunden hinaus. Stattdessen gab es Videokonferenzen mit dem Gefangenen und den zu seiner Bewachung abgestellten Polizisten auf der einen und dem Richter auf der anderen Seite. Der Ausschuss empfahl, die gesetzlichen Bestimmungen so zu ändern, dass jeder Festgenommene unmittelbar nach seiner Verhaftung Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen kann."
siehe dazu auch: Die Anti-Terror-Gesetze Großbritanniens


Friday, January 18, 2008

 

* FRANKREICH - SUCHE NACH GERECHTIGKEIT

23. Teil in der Serie
(vom Original "France: The search for justice", AI Index EUR: 21/001/2005
übersetzt von Georg Warning; siehe 1. Oktober 2007; Anfang unter: Februar 2007)

3.3. Abdelkader Bouziane
In der Nacht des 17. Dezembers 1997 wurde der 16-jährige Abdelkader Bouziane, ein Einwohner von Dammarie-les-Lys (Seine-et-Marne), bei einer Straßensperre der Polizei in Fontainebleau erschossen. Abdelkader Bouziane hatte einen Mitfahrer, seinen Cousin Jamel Bouchareb, 19, als ein Streifenwagen sie zu verfolgen begann, laut Berichten, weil der Fahrer gegen die Straßenverkehrsordnung verstieß.

Als das Fahrzeug versuchte, in Fontainebleau eine Straßensperre zu durchbrechen, eröffneten zwei Beamte der Brigade zur Verbrechensbekämpfung (Brigade anticriminalité – BAC) der Nationalpolizei das Feuer. Sie töteten den 16-Jährigen mit einem Schuss ins Genick. Laut Berichten waren die Beamten auf das Fahrzeug zugelaufen, als es versuchte, die Blockade zu durchbrechen. Nur wenige Meter vor dem Auto hätten sie befürchtet, überfahren zu werden. Die Beamten gaben an, dass sie ihre Waffen aus Notwehr abgefeuert hätten. Ein Beamter gab zwei Schüsse ab.

Der andere Beamte gab ebenfalls zwei Schüsse ab. Eine Kugel prallte jedoch seitlich am Fenster des Fahrers ab und durchschlug den Körper des Fahrers im Genick. Jamel Bouchareb, der vom Beifahrersitz rausgezerrt wurde, erstattete Anzeige wegen versuchten Mordes und Misshandlung. Ein unabhängiger Zeuge soll angegeben haben, dass Jamel Bouchareb Boxhiebe in den Rücken und in den Bauch erhalten habe, auf den Boden geworfen, geschlagen und an den Kopf getreten worden sei. Jamel Bouchareb gab später an, dass sein Freund in Panik geraten sei, als er merkte, dass sie von einem Polizeiauto verfolgt wurden. Er habe versucht, die Straßensperre zu durchqueren, indem er rechts auf den Grünstreifen ausweichen wollte, musste jedoch bremsen, weil dort ein LKW geparkt war. Darauf habe er das Lenkrad umgeschlagen und das Auto angehalten, bevor auch nur ein Schuss gefallen war. 45

Nach der Erschießung kam es in Dammarie zu gewaltsamen Szenen zwischen Polizisten und Jugendlichen, oft ausländischer Abstammung. Angehörige der Familie von Abdelkader Bouziane appellierten, Ruhe zu wahren.

Ein ballistisches Gutachten soll zum Schluss gekommen sein, dass beide Beamten zwei Schüsse aus nächster Nähe abgegeben hätten, und dass zwei Schüsse auf Kopf- oder Schulterhöhe ins Fahrzeug zielten, als dieses an den Beamten vorbeifuhr oder schon vorbei gefahren war. Die behauptete Notwehr sei deshalb fraglich.

Ein Untersuchungsrichter kam zum Schluss, dass die beiden Beamten vor ein Schöffengericht gestellt werden sollten. Die chambre d’accusation des Berufungsgerichts von Paris entschied, dass nur der Beamte, der Abdelkader Bouziane erschossen hatte, wegen Körperverletzung mit Todesfolge (coups mortels) vor ein Schöffengericht (in Seine-et-Marne) gestellt und das Verfahren gegen den anderen geschlossen werden solle (ordonnance de non-lieu). Am 20. März 2001 hab das Kassationsgericht die Anordnung auf, den einen Beamten vor ein Schöffengericht zu stellen. Am 20. Dezember 2001 schloss sich die chambre d’instruction des Berufungsgerichts von Orléans der Auffassung des Kassationsgerichts an, und so wurde auch dieses Verfahren eingestellt (ordonnance de non-lieu), weil der Beamte aus Notwehr gehandelt habe. Diese Entscheidung stand völlig im Gegensatz zu der des Untersuchungsrichters und der Richter am Berufungsgericht von Paris, die ein Jahr zuvor das Argument der Notwehr verworfen hatten. Der Anwalt, der die Familie Bouziane vertrat, legte beim Kassationsgericht Berufung ein. Im Februar 2003 bezeichnete das Kassationsgericht die Berufung als unzulässig (“irrecevable”), veröffentlichte aber nicht die Gründe für seine Entscheidung. Die Familie fühlt sich völlig im Stich gelassen. Ihr Sohn wurde erschossen, aber nach fünf Jahren wissen sie immer noch nicht, warum die Gerichte entschieden haben, die beteiligten Beamten nicht strafrechtlich zu verfolgen.
45 Jamel Bouchareb schloss sich dem Verfahren als Zivilpartei an und erstattete Anzeige gegen die Polizei wegen versuchten Mordes und illegaler Gewaltanwendung (tentative de meurtre and violences illégitimes). Laut einem ärztlichen Attest vom 6. Januar 1998 war er im Krankenhaus aufgenommen worden, wo er vom 18.-22. Dezember 1997 für eine Reihe von Untersuchungen blieb. Er erhielt ein Attest, das ihn aufgrund der erlittenen Verletzungen fünf Tage krank schrieb. Gerichtsermittlungen wurden zwar eingeleitet, jedoch für unzulässig erklärt. Darauf wurde bei der chambre d’accusation des Berufungsgerichts von Paris Berufung eingelegt. Die Berufung wurde jedoch für unzulässig befunden, weil die von den Beamten eingesetzte Gewalt nicht unverhältnismäßig gewesen sei.

Thursday, January 10, 2008

 

* Gegen Todesstrafe

AMNESTY INTERNATIONAL
PUBLIC STATEMENT

AI Index: EUR 62/001/2008
News Service No:
Date: 08 January 2007

Usbekistan schafft Todesstrafe ab

Amnesty International begrüßt die Abschaffung der Todesstrafe in Usbekistan ab dem 1. Januar 2008 als grundlegenden Schritt zur weltweiten Beendigung dieser grausamen und unmenschlichen Praxis.

Usbekistan der 135. Staat, der die Todessrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft hat. Die Todesstrafe wird nun durch lebenslänglich oder eine langjährige Haftstrafe ersetzt.

Amnesty International fordert die usbekischen Behörden auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die sie als Mitgliedsstaat der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) eingegangen sind, nämlich der Öffentlichkeit Informationenn über die Anwendung der Todesstrafe zugänglich zu machen. Amnesty International ist besorgt, dass die Angehörigen hingerichteter Gefangener in der Zeit vor der Abschaffung der Todesstrfe nicht über das Datum ihrer Hinrichtung und den Ort ihrer Bestattung informiert wurden. Die Behörden sollten daher dafür sorgen, dass die Fammilien derjenigen, die bis jetzt hingerichtet wurden, vollen Zugang zu solchen Informationen erhalten und die persönliche Habe des Hingerichteten in Empfang nehmen können.

Amnesty International fordert die wenigen verbleibenden Territorien der ehemaligen Sowjetunion, die noch die Todesstrafe beibehalten, auf, diese vollständig abzuschaffen und damit die gesamte Region zur todesstrafenfreien Zone zu machen. Der einzig verbliebene Henkerstaat in Europa ist Weißrussland, wo die letzte berichtete Hinrichtung im Dezember 2007 stattfand.

Hintergrund
Der usbekische Präsident Islam Karimow erließ im August 2005 ein Dekret zur Abschaffung der Todesstrafe ab Januar 2008. Im Juni 2006 hatte der Präsident eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Aufgabe es unter anderem war, Gesetzesentwürfe vorzubereiten, um die Todesstrafe durch lebenslängliche Haft zu ersetzen. In der Folge wurde am 29. Juni 2007 vom usbekischen Senat ein neues Gesetz verabschiedet, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und das Strafvollzugsgesetz geändert und die Todesstrafe durch lebenslänglich oder eine langjährige Haftstrafe ersetzt wurden. Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Haft und markiert die förmliche Abschaffung der Todesstrafe in Usbekistan.

Siehe auch:
Amnesty International's statement, Belarus: Amnesty International and Belarusian Helsinki Committee condemn reported execution (AI Index: EUR 49/012/2007)

Amnesty International's briefing, Commonwealth of Independent States: Belarus - the sole executioner (AI Index: EUR 04/002/2007)

Amnesty International's briefing, Commonwealth of Independent states: Positive trend on the abolition of the death penalty but more needs to be done (AI Index: EUR 04/003/2006)

Übersetzung aus dem Englischen, Georg Warning, Konstanz, 9.1.2008
Verbindlich ist einzig das englische Original


* Nachrichten von Europa in Kürze

Spanien: Mutmaßliche Attentäter festgenommen


10. Januar 2008
Die Berliner Zeitung berichtet, dass in Spanien zwei mutmaßliche Täter des Anschlags vom Dezember auf den Flughafen in Madrid festgenommen wurden. Nach einem dritten Täter - alle vermutete Anhänger der gewaltsamen Oppositionsgruppe ETA - w
ürde noch gesucht. Bei dem Anschlag waren zwei Menschen getötet worden.

Mehr Hintergrundinformation dazu (in englisch) bei The New York Times:
Spain Says 2 Confessed to 2006 Airport Bombing, von Victoria Burnett

Die Taz geht am 9. Januar ausf
ührlich auf den Verdacht von Folter ein, weil einer der Festgenommenen mit schweren Verletzungen 15 Stunden nach der Festnahme ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Siehe: Foltervorwürfe gegen Polizei


Wednesday, January 09, 2008

 

* Ächtung von Folter

Das Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) berichtet aus Strasbourg:


7. Januar 2008
Bei ihrem Besuch im September und Oktober letzten Jahres k
ümmerte sich die Delegation unter anderem besonders um Vorbeugemaßnahmen zum Schutz vor Misshandlung in Polizeigewahrsam und in Abschiebehaft. Auch die Behandlung von Jugendlichen in Erziehungszentren wurde untersucht.

12. Dezember 2007
Die dänische Regierung veröffentlicht eine Antwort auf den CPT Bericht zum Besuch von 2002

10. Dezember 2007
Zu ihrem Besuch in Frankreich am 27. September bis zum 9. Oktober veröffentlicht das CPT einen Bericht, zusammen mit der Antwort der französischen Regierung. Es kommentierte darin unter anderem Bedingungen in Polizeihaft, Verwaltungshaft von Ausländern und Abschiebeverfahren, aber auch die Umsetzung von neuen Vorbeugeregelungen im Zusammenhang mit "Terror"-bekämpfung. Ausserdem besuchte es neben Gefängnissen auch eine halb privat, halb öffentlich geführte Untersuchungshaftanstalt in Seysses.

alle Dokumente unter: http://www.cpt.coe.int


* Zentralasien Rundbrief


Ausgabe vom 9. Januar 2008

Karim Bozorboyev frei .................................................................................................. 1
Weiteres Schicksal von Yusuf Dzhuma ungewiss ...................................................... 1
Usbekistan: Neuer Justizminister ............................................................................... 2
Wahlen: Da ist was faul im Staat Usbekistan ............................................................. 2
Kasachstan: Drohende Auslieferung Haitbayevs, Verschwinden Shamsuddinovs . 2
Taschkent: Reformorientierter Rektor lebensgefährlich zusammengeschlagen .. 3
Ab nach Bischkek, Schnee schippen ............................................................................ 4
Bischkek: "Ich glaube nicht" - ein gefährliches Credo ............................................... 4
Taschkent: Journalistenverfolgung wegen Artikeln im Internet ............................ 4
Usbekistan: Hohe Haftstrafen gegen Redaktion und Verlagsmitarbeiter .............. 5
Usbekistan: Amnestie nicht für die Politischen ......................................................... 5
Zum Mord an Alisher Saipov: Der Auftraggeber und seine Kumpanen ................. 6
Kasachstan: Philosph droht Einweisung in Psychiatrie ............................................. 9

Siehe Rundbrief von Georg Warning im Word Document

Tuesday, January 08, 2008

 

Vereinzelte Meldungen

Suizid vor Abschiebung
Die Berliner Zeitung berichtete am 2. und 3. Januar von dem Freitod eines 28 - jaehrigen Haeftlings in der Abschiebehaft in Koepenick und von darauffolgenden heftigen Protesten am Ort. Auch sollen der Berliner Fluechtlingsrat und Abgeordnenten der Gruenen eine gruendliche Aufklaerung des Falls gefordert haben.

ETA Opfer sollen in baskischen Schulen sprechen
Martin Dahms schrieb am 7. Januar in der Berliner Zeitung ("Schulfach Terrorschmerz") ueber Bemuehungen der baskischen autonomen Regierung, Kinder und Jugendliche im Respekt fuer die Menschenrechte heranzuziehen. In diesem neuen Schuljahr sollen 14- bis 16-jaehrige im Unterricht aus erster Hand erfahren, was die vergangenen Verbrechen der Untergrundorganisation ETA fuer die Opfer und ihre Angehoerigen bedeutet.

Der Artikel geht auf die Reste ambivalenter Haltung in der baskischen Gesellschaft gegenueber Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzung ein, erklaert aber nicht, warum bisher die Regierungen Spaniens und der Region daran scheitern, den gewaltbereiten ETA-Mitgliedern die Grundlage aller Sympathie zu entziehen.

Im Jahresreport 2007 hatte Amnesty International von Spannungen im Dialog zwischen der Regierung und Vertretern der ETA berichtet und von einem (unaufgeklaerten) Waffenraub. Im Oktober 2006 veruebte die ETA einem Bombenanschlag und brach damit den Waffenstillstand vom Maerz zuvor. Die Regierung verkuendete daraufhin das Ende des Dialogs.

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