Sunday, June 08, 2008

 

* FRANKREICH - SUCHE NACH GERECHTIGKEIT

25. Teil in der Serie

(vom Original "France: The search for justice", AI Index EUR: 21/001/2005

übersetzt von Georg Warning; siehe 29. März 2008; Anfang unter: Februar 2007)

hamlaoui3.5. Riad Hamlaoui
Riad Hamlaoui, ein 25-jähriger, in Lille ansässiger Algerier, wurde am 16. April 2000 in einem mutmaßlich gestohlenen Fahrzeug erschossen, in dem er als Beifahrer saß. Er hatte mit anderen bis in die Nacht seinen neuen Arbeitsvertrag gefeiert. Einer der beiden Polizisten, die an den Ort des gemeldeten Autodiebstahlls in der Rue Balzac in Lille gerufen worden war – einer Straße im Süden der Stadt, wo viele Immigranten leben – schoss aus nächster Nähe auf Riad Hamlaoui. Die Kugel durchbohrte sein Genick und tötete ihn auf der Stelle. Sowohl Riad Hamlaoui als auch sein Freund waren unbewaffnet. Der Fahrer war schon aus dem Auto ausgestiegen, aber Riad Hamlaoui, der noch drinnen saß, soll laut Aussage des Beamten eine plötzliche Bewegung gemacht haben, worauf dieser um sein Leben gefürchtet habe. Die nächtliche Dunkelheit und die beschlagene Fensterscheibe des Wagens brachte er ebenfalls als Rechtfertigungsgründe vor. Gegen den Beamten wurde wegen Verdacht auf Mord ermittelt. Er wurde verhaftet und bis zum Abschluss der Ermittlungen vom Polizeidienst suspendiert. Nach wenigen Tagen wurde er aus der Haft entlassen.

Am 4. Juli 2002 wurde der Polizist des Totschlags für schuldig befunden, nachdem die Geschworenen den Mordvorwurf (homicide volontaire) verworfen hatten. Das Schöffengericht Nord verurteilte ihn zu einer dreijährigen Haftstrafe auf Bewährung und schloss ihn aus dem Polizeidienst aus. Auch erhielt er ein fünfjähriges Verbot, Waffen zu tragen. Der Gerichtsvorsitzende ging den unüblichen Weg, eine Erklärung zu verlesen, dass es sich nach seiner Überzeugung im Falle Riad Hamlaouis um einen “unfairen Tod” infolge einer “Reihe von Ungeschicklichkeiten” (“ensemble de maladresses”) gehandelt habe, nicht aber um einen vorsätzlichen Mord. Der Beamte habe sich in einem Zustand von Panik von Gefahren bedroht gefühlt, die in Wirklichkeit nicht existierten. Das Gericht sei der Auffassung, dass es weder der Gesellschaft noch der Familie des Opfers nütze, wenn der Beamte ins Gefängnis komme. Es stellte sich de facto auf den Standpunkt, dass das Vorgehen des Beamten der 11-monatigen einseitig faden Ausbildung an der Polizeiakademie zuzuschreiben sei, um den Ausdruck des Verteidigers zu zitieren, und dass er einfach nicht auf die Arbeit vorbereitet worden sei, die er übernommen habe.

Der Anwalt der Familie dagegen hatte argumentiert, dass der Tötungsakt vorsätzlich gewesen sei. Der Staatsanwalt (avocat général) hatte diese Position unterstützt, als er eine sechsjährige Gefängnisstrafe forderte. Er begründete dies damit, dass ein fester, gezielter Druck auf den Abzug notwendig gewesen sei, um den Schuss auszulösen. Der Beamte sei nur 50 Zentimeter von seinem Opfer entfernt gewesen, und er wusste, dass er es auf alle Fälle töten oder verletzen würde. Es gehe nicht an, hier von Panik oder Stress zu sprechen. Die Position des Staatsanwalts wurde aber möglicherweise dadurch geschwächt, dass er sich nicht gegen die Entscheidung des Gerichts wandte, zusätzlich Anklage wegen “Körperverletzung mit Todesfolge” (“coups mortels”) zu erheben, die eine geringere Gefängnisstrafe als vorsätzlicher Mord vorsieht; auch diese Anklage wurde verworfen.

Trotz des Schuldspruchs waren die Angehörigen und Freunde des Opfers angesichts der Art der Strafe verärgert. Von anderen, u.a. einem ehemaligen Minister der französischen Regierung, wurde es mit der Bemerkung kritisiert, dass die Entscheidung von einem “Klima des Sicherheitsdenkens” beeinflusst sei und “nicht geeignet sei, Vertrauen in die Justiz unseres Landes zu erwecken.” 47

Am 15. Juli 2002 erklärte die Staatsanwaltschaft (parquet) von Douai, dass sie gegen das Urteil, das in der Region Lille-Sud, wo Riad Hamlaoui lebte, mehrtägige Gewalttätigkeiten auslöste, keine Berufung einlegen werde.

47 Martine Aubry, zitiert in Le Monde, 10 Juli 2002

Photo Quellen: Riad Hamlaoui dpa, AP [nicht von Amnmesty International]

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Wednesday, June 04, 2008

 

* Zentralasien Rundbrief

Ausgabe vom 28. Mai 2008

Hallo,
Beiliegend die jüngsten Nachrichten aus Zentralasien. Aus Turkmenistan kommt ein schockierendes Urteil. Der Dissident Walerij Pal wurde in einem unfairen Prozess aufgrund anscheinend fabrizierter Vorwürfe zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt!

Proteste an:
President of Turkmenistan
Kurbanguly Berdymukhammedov
Apparat Prezidenta
744000 ASHGABAT
Und auch Usbekistan macht herzlich wenig Fortschritte. Dem Dichter Jussuf Dschumajew wurde eine Berufungsverhandlung und eine angemessene medizinische Betreuung verweigert. [Mutabar Tadschibajewa hat eine Krebsoperation hinter sich und ist weiter in Haft. ]*** Der bekannte Schriftsteller Mamadali Mahmudow ist seit 1999 in Haft, er scheint in Vergessenheit geraten.
= = =
*** Mutabar Tadschibajewa frei !

Liebe Freunde,
endlich ist es so weit! Mutabar Tadschibajewa (Tajibaeva), die Menschenrechtsverteidigerin aus Margilan (Ferghana-Tal, Usbekistan), die nach dem Massaker von Andischan am 7. Oktober 2005 verhaftet und später zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wurde, ist laut Meldungen verschiedener usbekischer Webseiten am 2. Juni 2008 freigekommen. Allen, die sich für ihre Freilassung eingesetzt haben, herzlichen Dank.
Herzlich
Georg Warning, Konstanz, 3. Juni 2008
= = =
Wer an den usbekischen Präsidenten Islam Karimow schreiben möchte, um die Freilassung von [Mutabar Tajibajewa und] Mamadali Mahmudow zu fordern und gegen die Verurteilung von Jussuf Dschumajew zu fünf Jahren Gefängnis und die Straflosigkeit seiner Folterer zu protestieren, kann den Brief an folgende Adresse richten:
Präsident Islam A. KARIMOV
Rezidentsia prezidenta
ul. Uzbekistanskaia, 43
Tashkent 700163
UZBEKISTAN

Fax: + 998 71 139 53 25
Email: presidents_office@press-service.uz
Kopie an:
Botschafter Herr Bachtijor Guljamow
Kanzlei der Botschaft der Republik Usbekistan

Perleberger Str. 62

10559 Berlin


Telefax: 030-3940 9862

E-Mail: botschaft@uzbekistan.de
Gruß, Georg Warning
Konstanz, den 28.05.2008

Hinweis: Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Zentralasien-Rundbrief keine ai-Publikation darstellt. Für die sachliche Richtigkeit sind die zu jedem Artikel angegebenen Quellen verantwortlich, für die korrekte Zusammenfassung oder Übersetzung ich persönlich.
Georg Warning

Turkmenistan: OSZE-Hochkommissar für Minderheiten Knut Vollebek zu Besuch .. 2
Turkmenistan: Parlament will Amtszeit des Präsidenten verlängern ........................... 2
Dankesworte von Saiddzhakhon Zainabitdinov ................................................................. 2
Dichter Yusuf Dzhuma krank, medizinische Behandlung verweigert ............................ 4
[Usbekistan: Martin-Ennals-Preis für
Mutabar Tajibaeva (Tadschibajewa)
*** siehe oben 4]
Turkmenistan: 12 Jahre Haft für Menschenrechtler ....................................................... 5
Turkmenistan: Internet-Cafes werden wieder geschlossen ........................................... 6
Turkmenistan: Drei Viertel der Begnadigten im Jahr 2008 verurteilt ......................... 6
Turkmenistan: Begnadigungsaktion an den Politischen vorbeigegangen ..................... 7
Turkmenistan: Begnadigungsakt vom Präsidenten unterschrieben ............................. 7
Turkmenistan: Rückkehr zu den alten Monatsnamen ..................................................... 7
Bessere Nahrungsversorgung für Turkmenistans Soldaten ........................................... 8
Turkmenistan erneuert militärische Zusammenarbeit mit Aserbaidschan ................. 8
Berdimuhammedow tritt auf NATO-Gipfel auf ................................................................ 8

Siehe Rundbrief von Georg Warning im Word Document

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