Monday, March 31, 2008

 

* Anliegen von Amnesty International ("Concerns")

Zusätzlich zum Jahresbericht veröffentlicht Amnesty International mehr oder weniger regelmäßig zum Halbjahr eine englischsprachige Zusammenfassung der Menschenrechtsanliegen in Europa und Zentralasien:
Europe and Central Asia
Summary of Amnesty Internatinal's
Concerns in the Region
Die jüngste Ausgabe erschien im Dezember 2007 und befasst sich mit Vorkommnissen zwischen Januar und Juni des Jahres (AI Index: EUR 01/010/2007).

Hier startet eine Serie, die daraus in Auswahl Anliegen in Westeuropäischen Ländern in deutscher Übersetzung (unter üblichem Vorbehalt)
bringt und sie in den Kontext aktueller Presseberichte und etwaiger Korrespondenz mit den Ministerien der Länder stellt.

Griechenland: Misshandlung durch Polizei
("Greece - Police ill-treatment", im Dokument Seite LIV)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [das Gericht] stellte einstimmig fest, dass es im Fall von Karagiannopoulos gegen Griechenland zu einer Verletzungen des Artikel 2 (Recht auf Leben) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (ECHR) gekommen war. Der Fall betraf einen Vorfall im Januar 1998: ein damals 17-jähriger Rumäne war nach seiner Festnahme von einem Polizisten in den Kopf geschossen worden. Er
überlebte als Behinderter. Das Gericht befand, dass es schien, als wären dem Arrest des Antragsstellers Ereignisse gefolgt, die hätten vermieden werden können. Der Polizist, der für den Transport des Festgenommenen zur Polizeistation verantwortlich war, hätte aber sinnlose Initiativen ergriffen. Ihm hatte es an besserer Kontrolle über seine Waffen gefehlt. Weiter fand das Geicht unentschuldbar, wie die Situation verschlimmert worden war; denn die Festnahme war geplant gewesen. Die in den Vorfall verwickelten Polizisten hatten die Möglichkeit gehabt, die Aktion vorher sorgfältig zu planen, auch den Weg mit dem Festgenommenen zur Polizeistation.

Im Januar und Mai befand d
er Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch, dass Griechenland gegen den Artikel 3 des ECHR (Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) verstoßen habe. Im Fall Alsayed Allaham gegen Griechenland wies das Gericht darauf hin, dass, wenn eine Person in Haft oder anderweitig unter Obhut der Polizei verwundet wird, dies stark vermuten lässt, dass diese Person Opfer von Misshandlung wurde. Im Fall Zelilof gegen Griechenland wiederholte das Gericht abermals, dass gegenüber einer Person in Freiheitsentzug die Anwendung körperlicher Gewalt, sofern sie nicht durch das Verhalten des Festgenommenen erzwungen wird, die Menschenwürde angreift und grundsätzlich die Rechte verletzt, die im Artikel 3 garantiert werden.

Amnesty International ist besorgt, weil dennoch weiterhin Berichte über mutmaßliche Misshandlungen durch Polizei von Rechtsanwälten und lokalen Menschenrechtsorganisationen eintreffen. Im Überprüfungszeitraum war die Zahl solcher Berichte sogar steigend.
= = =
Weiterführende Quellen zum Thema Polizeibrutalität in Griechenland:
- Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) veröffentlicht Bericht zu Griechenland (CPT/Inf (2008) 3 vom 8. Februar 2008). Darin heisst es unter "2. Torture and other forms of ill-treatment" (Folter und andere Formen von Misshandlung)
"11. Informationen die während des ad hoc Besuchs in Griechenland [vom 20. bis zum 27. Januar] 2007 gesammelt wurden, zeigen deutlich, dass sich die Behandlung von Personen, die von Gesetzvollzugsbeamten festgenommen wurden, nicht verbessert hat. Wieder einmal hörte die CPT Delegation eine beträchtliche Zahl an Klagen von Misshandlung von festgenommenen Personen durch Polizisten. In den meisten Fällen waren dies Schläge, Boxhiebe, Tritte und Schläge mit dem Knüppel, die Polizisten bei der Festnahme oder während Verhören ausgeteilt haben.

[ "11. The information gathered during the 2007 ad hoc visit to Greece clearly indicates that there has been no improvement as regards the manner in which persons detained by law enforcement agencies are treated. The CPT’s delegation heard, once again, a considerable number of allegations of ill- treatment of detained persons by law enforcement officials. Most of the allegations consisted of slaps, punches, kicks and blows with batons, inflicted upon arrest or during questioning by police officers."]
In ihrer Antwort [CPT/Inf (2008) 4] geht die griechische Regierung auf einzelne vom CPR aufgeführte Fälle mit Gegendarstellungen ein. Mitunter informiert sie allerdings auch über eingeleitete Untersuchungen oder sogar laufende Gerichtsverfahren.

- Amnesty International
Omonia Fall: Artikel im online Magazin The Wire vom September 2007
"Greek police circulate video of violations" (4. Artikel auf der Seite)

-
Hohes Menschenrechtskommissariat der Vereinten Nationen; Fokus: Griechenland (en)

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Saturday, March 29, 2008

 

* FRANKREICH - SUCHE NACH GERECHTIGKEIT

24. Teil in der Serie
(vom Original "France: The search for justice", AI Index EUR: 21/001/2005
übersetzt von Georg Warning; siehe 18. Januar 2008; Anfang unter: Februar 2007)


3.4. Habib Ould Mohamed
Am 13. Dezember 1998 wurde der 17-jährige Habib Ould Mohamed, ein Franzose algerischer Abstammung, der sich auf den Studiengang Buchhaltung vorbereitete, von einem Polizisten erschossen. Es folgten zehntägige Unruhen. Der amtierende Innenminister soll erklärt haben, dass dabei nach Angaben der IGPN “elementare Vorschriften” (“les prescriptions indispensables”) nicht eingehalten worden seien, und der damalige Premierminister bat die Familie und die Freunde von Habib Ould Mohamed, Vertrauen in die Justiz zu zeigen.

In der Nacht zum 13. Dezember 1998 gegen 3.30 Uhr wurden Habib Ould Mohamed und sein Freund “Amine” beim Versuch ertappt, in einen BMW einzubrechen, der auf einem Schulparkplatz in einem Bezirk von Toulouse geparkt war. Eine vierköpfige Polizeistreife sah, wie jemand den BMW verließ und zu einem anderen Fahrzeug, einem Peugeot zurückkehrte, mit dem die beiden gekommen waren. Die Streife stellte ihr Auto so hin, dass die Insassen des Peugeots nicht fliehen konnten. Ein Wachtmeister und ein Hilfspolizist zogen ihre Waffen. Der Wachtmeister stellte sich schussbereit vor das Auto, während ihn der andere hinter dem Auto absicherte. Der Peugeot konnte nicht mehr wegfahren.

Amine B., dem Kollegen von Habib Ould Mohamed, gelang es, durch die rechte Vordertür auszusteigen und zu fliehen, wobei er den Hilfsbeamten zu Boden stieß. Darauf gab der Hilfsbeamte einen Schuss ab. Derweil war der Wachtmeister damit beschäftigt, Habib Ould Mohamed aus dem Auto zu zerren, die Waffe noch immer in der Hand. Dabei löste sich ein Schuss und Habib Ould Mohamed wurde tödlich verletzt. Obwohl Polizisten jede Schussabgabe melden müssen, geschah dies hier nicht. Der Wachtmeister beschloss, keinen Bericht über den Schuss des Hilfsbeamten zu erstatten. Gleichzeitig behauptete er, er habe nicht bemerkt, selbst einen Schuss abgegeben zu haben. Er habe erst später festgestellt, dass er wohl versehentlich geschossen habe. Er habe zwar einen Schuss gehört, seine Waffe in dem Moment aber nicht kontrolliert. Er gab an, zuerst eine schussbereite Stellung eingenommen zu haben, weil er glaubte, die beiden Jugendlichen würden versuchen, ihn umzufahren, um zu fliehen. Er habe versucht, das Auto fahruntüchtig zu machen, indem er sich hineinbückte, um die Kabel durchzuschneiden. Dabei sei er in eine Handgemenge mit Habib Ould Mohamed geraten. Habib sei darauf "im Zeitlupentempo" die Straße entlang gewankt, wie sein Freund bemerkte. Die Polizeibeamten gaben an, vom Streifenwagen aus Ausschau nach den Flüchtigen gehalten zu haben, ohne sie aber zu finden. Es scheint sich um eine sehr flüchtige Suche gehandelt zu haben, Denn der Leichnam von Habib Ould Mohamed wurde später etwa 100 Meter vom Ort der Schussabgabe von einer Frau halb unter einem geparkten Fahrzeug liegend entdeckt.
Im August 2001 stand der Polizeiwachtmeister unter dem Vorwurf des Totschlags vor dem Strafgericht von Toulouse. Ihm wurde zum Vorwurf gemacht, den Jugendlichen durch Ungeschicklichkeit, Voreiligkeit, Unaufmerksamkeit und Nachlässigkeit bzw. durch die Nichterfüllung seiner gesetzlichen und beruflichen Verpflichtungen getötet zu haben. Am 6. September 2001 verurteilte das Gericht den Beamten zu einer dreijährigen Haftstrafe auf Bewährung.

Das Gericht argumentierte, dass das Ziehen der Waffe anfänglich angesichts der Umstände (Dunkelheit etc.) zwar gerechtfertigt gewesen sei, dass aber jede evtl. für den Beamten vorhandene Gefahr vorüber war, als er sich an die linke Seite des Wagens begeben hatte, der inzwischen nicht mehr wegfahren konnte. Ab diesem Zeitpunkt habe der Beamte jedoch mit der Waffe in der Hand “eine erstaunliche Serie leichtfertiger und ungeschickter Handlungen vorgenommen und unprofessionelle Fehler begangen”. 46

Wie in einer Reihe anderer Fälle wurde das Urteil von den Freunden und Angehörigen des Toten angesichts der milden Strafe mit wütenden Rufen und Tränen aufgenommen.

46 “Pourtant, dès cet instant, le Brigadier H. B. …- l’arme toujours à la main a commis une étonnante succession d’imprudences, de maladresses et de fautes professionnelles.”

= = =
Weiterführende Quellen
:
- Europe and Central Asia, Summary of Amnesty International's Concerns in the Region
January to June 2007; AI IndexEUR 01/010/2007 (eng)
(Westeuropa und Zentralasien - Anlass zur Sorge - Berichte aus der Region
Januar bis Juni 2007 - zusammengefasst von Amnesty International, Frankreich: Seite XLIII, speziell zur Polizeibrutalität (Policing concerns) : Seite XLV)

-
France; Amnesty International Submission to the UN Universal Periodic Review
Second session of the UPR working group, 5-16 May 2008 (eng)
http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/ngos/AIFrance92.pdf
(Antrag von Amnesty International zu Menschenrechtsfragen in Frankreich für die Überprüfungskommission des UNO Menschenrechtsrats)

-
european network against racism online Magazin ENARgy vom Januar 2008 (eng)
http://cms.horus.be/files/99935/MediaArchive/pdffr/ENARgy_01_2008_version_ENfinal.pdf
Policing and ethnic & religious minorities
darin: The French police face-to-face with the inhabitants and young French people from immigrant backgrounds; Bernadette Hétier, Vice-President of Mouvement contre le Racisme et pour l’Amitié entre les Peuples (MRAP), Member of ENAR France (Seiten 10/11)

- Buchneuerscheinung:
Jim House und Neil MacManners "Paris 1961. Les Algériens, la terreur d'Etat et la mémoire"
Verlag Tallandier, Paris 2008, 538 Seiten, 25 Euro. (fr)
besprochen in: Sueddeutsche Zeitung vom 18. März 2008 von Johannes Willms:
"Die Schleier des Vergessens"

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Thursday, March 27, 2008

 

* Ächtung von Folter

AMNESTY INTERNATIONAL

Public Statement

AI Index: EUR 62/008/2007 (Public)

News Service No: 236

7. Dezember 2007

Usbekistan: Regierung sollte mit Vorrang die konkrete und wirksame Umsetzung der Empfehlungen des UN-Komitees gegen die Folter sicherstellen

Amnesty International fordert die usbekische Regierung auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlungen des UN-Komitees gegen die Folter (CAT) in die Praxis umzusetzen, das seine abschließenden Bemerkungen und Empfehlungen am 23. November 2007 veröffentlichte. Die Empfehlungen wurden ausgesprochen, nachdem sich das CAT am 9. und 11. November mit dem dritten periodischen Bericht Usbekistans, in dem die Einhaltung des UN-Anti-Folter-Abkommens in Usbekistan dargelegt wurde, sowie mit den schriftlichen Antworten Usbekistans auf eine Reihe von Punkten, die das CAT in der Vorsitzung vom Mai angesprochen hatte, befasst hatte

In seinen Schlussfolgerungen wiederholte das CAT seine Besorgnis über die „zahlreichen anhaltenden und in sich schlüssigen Vorwürfe über routinemäßige Folterungen und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe (...)“ und bedauerte das „Versäumnis, zügige und unparteiische Untersuchungen solcher Vorwürfe einzuleiten (...)“. Diese Bedenken werden seit langem auch von Amnesty International geteilt.

Weitere konkrete positive Schritte, wie die Einführung des habeas corpus (richterliche Überwachung der Inhaftierung) und die Abschaffung der Todesstrafe, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird und vom CAT begrüßt wurde, sind dringend notwendig, um die Rechte der Bürger Usbekistans zu schützen und ihnen Schutz vor willkürlichen Akten von Beamten mit Polizeibefugnissen und anderen Amtspersonen zu gewähren.

Zwar wurden von den Behörden Gesetze verabschiedet, die die Rechte von Gefangenen schützen, aber interne Dienstanweisungen überlassen es dem Gutdünken des einzelnen Polizisten, ob im Gewahrsam befindliche Personen Zugang zu einem Anwalt ihrer Wahl, zu Familienangehörigen und zu einem Arzt zu erhalten. Das Komitee war besorgt darüber, „dass diese Vorschriften Bedingungen schaffen, in denen missbräuchliche Praktiken gutgeheißen werden“. Ein einschlägiges Beispiel für solche missbräuchliche Praktiken ist das von Ikhtiyor Khamroev, der eine dreijährige Gefängnisstrafe wegen „Rowdytums“ verbüßt und Ende November dieses Jahres in Haft geschlagen wurde. Er ist der Sohn des Menschenrechtsverteidigers Bakhtior Khamroev, der von anderen Gefangenen erfahren hatte, dass Ikhtior von Gefängniswärtern brutal verprügelt worden war und auch Stichwunden erlitten hatte – unter welchen Umständen, war unklar. Die Mitgefangenen gaben an, dass er keine medizinische Behandlung erhielt und in eine Strafzelle eingesperrt wurde. Der Gefängnisdirektor weigerte sich, Angaben zum Gesundheitszustand von Ikhtior Khamroev und zu seinem exakten Aufenthaltsort zu machen. Er erlaubte weder Bakhtior Khamroev noch einem Rechtsbeistand, Ikhtior zu besuchen. (AdÜ: Am 2. Februar 2008 kam Ikhtior Khamroev im Rahmen einer Amnestie frei). Das Fehlen eines völlig unabhängigen Systems zur Überwachung der Hafteinrichtungen verschärft die Schwierigkeiten, Misshandlungsvorwürfe wie diese zu untersuchen und vergrößert das Leiden der Angehörigen. Amnesty International fordert die Behörden auf, sicherzustellen, dass alle Hafteinrichtungen von unabhängigen nationalen und internationalen Organisationen ungehindert überwacht werden, damit Vorwürfe der Folter oder anderer Misshandlungen zügig und unparteiisch untersucht werden.

Amnesty International begrüßt die Aufforderung des CAT an die usbekische Regierung, „eine Politik der Null-Toleranz gegenüber dem fortgesetzten Problem der Folter und der Straflosigkeit der Folterer zu verfolgen und unterstützt die Forderung an die Behörden, „Folterpraktiken in jeglicher Form öffentlich und unzweideutig zu verurteilen“. Trotz wiederholter Versicherungen der Regierung, dass sie die notwendigen Maßnahmen ergreife, um die Folter zu bekämpfen, ist Amnesty International nicht bekannt, dass die höchsten Amtsträger Usbekistans die Folter in der Öffentlichkeit direkt und ausnahmslos verurteilt hätten, wie dies vom UN-Sonderberichterstatter im Jahr 2003 gefordert wurde.

Im Lichte der anhaltenden Weigerung der usbekischen Behörden, eine unabhängige internationale Untersuchung des Massakers von Andischan im Mai 2005 zuzulassen, fühlte sich Amnesty International sehr durch die dringende Empfehlung des Komitees ermutigt, dass die usbekischen Behörden „wirksame Maßnahmen ergreifen sollen, um (...) eine vollständige, wirksame und unparteiische Untersuchung der Ereignisse vom Mai 2005 einzuleiten“ und dass diese Untersuchung „in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Hochkommissars für Menschenrechte und anderer (...) durch glaubwürdige und unabhängige Experten durchgeführt werden soll“. Das Komitee drückte auch seine Besorgnis aus, dass die Behörden „die unabhängige Beobachtung der Menschenrechte in der Folge dieser Ereignisse behindert und eingeschränkt und so zusätzlich die Möglichkeit beeinträchtigt habe, sich ein zuverlässiges, vertrauenswürdiges Bild von den berichteten Rechtsverletzungen zu machen, wozu auch die Überprüfung von Nachrichten über den Aufenthaltsort sowie über berichtete Folterungen oder Misshandlungen von inhaftierten und/ oder verschwundenen Personen gehört.“

Hintergrund:
Vor der Untersuchung des dritten periodischen Berichts Usbekistans durch das CAT hatte Amnesty International an das Komitee geschrieben und darauf hingewiesen, dass die zahlreichen Kritikpunkte, die nach dem zweiten periodischen Bericht Usbekistans im Jahr 2002 vom Komitee aufgegriffen wurden, nach wie vor aktuell und dringlich seien. Viele Empfehlungen des Komitees harrten noch immer ihrer Umsetzung in die Praxis.

Auch machte Amnesty International das Komitee auf einige ihrer Bedenken zu den Mai-Ereignissen in Andischan von 2005 aufmerksam, als Hunderte von Menschen, darunter auch Frauen und Kinder, ums Leben kommen, nachdem die „Sicherheits“kräfte das Feuer gegen überwiegend friedliche Demonstranten eröffnet hatten. Mehrere Hundert Menschen, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden wegen ihrer angeblichen Beteiligung an den Ereignissen von Andischan zu langen Gefängnisstrafen verurteilt, die große Mehrheit in nicht-öffentlichen oder geheimen Prozessen. Es wurden Vorwürfe erhoben, dass einige der Angeklagten in der Untersuchungshaft gefoltert oder misshandelt wurden.

Die Behörden wiesen nach wie vor Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der Andischan-Ereignisse zurück und behaupteten, dass die beiden Runden mit Expertengesprächen, die im Dezember 2006 und im April 2007 unter der Schirmherrschaft der Europäischen Union stattfanden, eine solche internationale Untersuchung darstellten. Amnesty International begrüßte die Expertengespräche zwar, ist aber nach wie vor der Ansicht, dass eine solche Initiative keinen Ersatz für eine unabhängige, internationale Untersuchung der Andischan-Ereignisse darstellen kann. Die Expertengespräche entsprachen nicht den internationalen Standards für eine wirksame, unabhängige und unparteiische Untersuchung, wie sie z.B. in den UN-Grundsätzen über die wirksame Verhütung und Untersuchung außergesetzlicher willkürlicher und standrechtlicher Hinrichtungen festgelegt sind.

/ENDE
Übersetzung aus dem Englischen, Georg Warning, 24.3.2008

Verbindlich ist einzig das englische Original.

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* Zentralasien Rundbrief

Ausgabe vom 27. März 2008

Yusuf Dzhuma: Nach der Haft folgt die Enteignung ....................................................... 1
Gefängnisstrafe gegen Yusuf Dzhumaevs Sohn erhöht .................................................. 2
Mutabar Tajibaeva schon wieder im Strafarrest? .......................................................... 2
Schlachttag - Neonazis der Hauptstadt Moskau eröffnen die Frühlingssaison ........... 3
Samarkand: Sexueller Übergriff der Polizei gegen Anhängerin der Zeugen Jehovas 3
Usbekistan: Zweite Haftstrafe für Menschenrechtsverteidiger ................................... 4
US-Botschaft: Menschenrechtsbericht gemeinsam mit Ezgulik vorgestellt ............... 4
Kirgisistan: Misshandlungen und politischer Prozess gegen Usbeken und Kirgisen .. 4
Tadschikistan: Gesetzesprojekt gegen Gewalt in der Familie ....................................... 5
Usbekistan - NATO - Russland: Militärflughafen Khonobod ........................................ 6
Usbekistan: Bruder des Innenministers Mordauftraggeber? ....................................... 6
Der Pass, der wichtigste Körperteil des Menschen (Bert Brecht) ................................ 6
Ezgulik-Aktivist Ulughbek Kattabekov freigelassen ...................................................... 7
Usbekistan: Dilmurod Muhiddinov noch immer in Haft ................................................ 7
Usbekistan: Arzt soll Yusuf Dzhumaev wieder 'foltertauglich' machen ....................... 8
Usbekistan: Staatshetze gegen inhaftierten Dichter Yusuf Dzhumaev ....................... 8
Ezgulik klagte gegen Fernsehen wegen Hetzsendung gegen Dichter ........................... 9
Kirgisischer Menschenrechtsanwalt freigelassen ............................................................ 9
Usbekistan: Hoffnung für Murod Dzhurayev? .............................................................. 10
Sandzhar Umarov: Recht auf Anwalt verweigert ......................................................... 10
Usbekistan: Überfall auf Yelena Urlayeva, um Prozessbeobachtung zu verhindern 11
Journalist Mihliboyev in Haft gefoltert ............................................................................. 11
Journalist Ghayrat Mehliboyev/Mihliboyev ................................................................... 12
Die Helden Usbekistans: In bester Familie ...................................................................... 12
Usbekistan: Regierung sollte mit Vorrang die konkrete und wirksame Umsetzung der Empfehlungen des UN-Komitees gegen die Folter sicherstellen .................................. 13

Siehe Rundbrief von Georg Warning im Word Document
- auch die Ausgaben vom 11. Februar 2008 und vom 13. M
ärz 2008

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Monday, March 03, 2008

 

* Ächtung von Folter

candleAmnesty International
Öffentliche Stellungnahme
AI Index: EUR 41/005/2008 (öffentlich)
Datum: 5. Februar 2008


Spanien: Amnesty International begrüßt die Ankündigung der Installierung von Überwachungskameras
London - Amnesty International begrüßt die Ankündigung der Zivilgarde (Guardia Civil) und der Nationalpolizei (Policia Nacional), dass in Bereichen, in denen Gefangene ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten werden, Videoüberwachungskameras installiert werden sollen. Sie folgen damit den Empfehlungen des UN-Sonderberichterstatters zur Folter und des Komitees zur Verhütung der Folter (CPT) des Europarats. Solche Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um Häftlinge vor Folter und anderen Formen der Misshandlung zu schützen, zugleich schützen sie auch die Gesetzesvollzugsbeamten vor falschen Vorwürfen.

Amnesty International ist jedoch besorgt, dass bei der derzeitigen Maßnahme Verhörzimmer nicht inbegriffen sind, und dass Aufzeichnungsmaßnahmen nur eingesetzt werden, wenn der für den Fall zuständige Untersuchungsrichter diese beantragt. Die Organisation fordert deswegen die Behörden auf, sicherzustellen, dass Überwachungskameras in allen Haftarealen der Polizeiwachen installiert werden, und an allen sonstigen Orten, wo Festgenommene sich aufhalten könnten, ausgenommen in Fällen, wo ihr Recht verletzt würde, unbewacht einen Arzt oder Rechtsanwalt zu konsultieren. Amnesty International ruft die Behörden ausserdem auf, die Überwachungsmaßnahmen generell zur Pflicht zu machen und sie umgehend auf alle Festgenommene auszuweiten, nicht nur auf die, die der Kontaktsperre unterliegen.

Aufzeichnungen von Überwachungskameras, die Ton und Bild festhalten sollten, sind für einen angemessenen Zeitraum an einem sicheren Ort zu verwahren, um sicherzustellen, dass sie den Ermittlern zur Verfügung stehen, wenn sie benötigt werden.

Hintergrundinformation
Seit langem äussert sich Amnesty International besorgt über anhaltende und verbreitete Berichte von Folterungen und Misshandlungen im Polizeigewahrsam. Der ai-Bericht vom November 2007: "Spanien - Zum Schaden kommt auch noch der Spott: Faktische Straflosigkeit von Polizisten in Fällen von Folter und anderen Formen der Misshandlung" (AI Dokument EUR 41/006/007) dokumentierte zahlreiche solcher Fälle. Viele Beschwerdeführer gaben an, von Polizeibeamten geschlagen, und einige erhoben den Vorwurf, mit einer Schusswaffe oder einem Messer bedroht worden zu sein, Schläge auf die Fußsohlen und Todesdrohungen von Polizisten erhalten zu haben. In einem Fall war einem Festgenommenen gesagt worden, dass die Polizeibeamten seine Freundin vergewaltigen würden, wenn er nicht kooperieren würde . In einem anderen Fall konnte ein Mann nach Kopfschlägen durch einen Polizeibeamten auf einem Ohr mehrere Wochen lang nichts mehr hören.

In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des CPT und des UN-Sonderberichterstatters zur Folter kam auch die Untersuchung von Amnesty International zum Schluss, dass die Einführung von audio-visuellen Überwachungsmaßnahmen auf Polizeiwachen eine wichtige Schutzmaßnahme gegen Misshandlungen darstellen würde. Die Organisation hat zuvor schon das Einbringen ähnlicher Initiativen durch die autonomen Behörden im Baskenland und Pläne für eine solche Einführung in Katalonien begrüßt.

Amnesty International fordert ausserdem die spanische Regierung auf, eine Reihe von Maßnahmen auf der Ebene der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Verwaltung zu ergreifen, um Folter und Misshandlung zu verhindern. Die Organisation dringt ferner darauf, dass die Behörden zügige, unabhängige, unparteiische und wirksame Untersuchungen in jedem Fall einleiten, in dem glaubhaft vermutet werden darf, dass gefoltert oder misshandelt wurde.

Übersetzung aus dem Englischen. Verbindlich ist einzig das englische Original. "Spain: Amnesty International welcomes the announcement of installation of cameras" AI Index: EUR 41/005/2008

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