Sunday, April 29, 2007

 

EU-USA-Gipfel: ai fordert mehr Druck auf die USA, Guantánamo zu schließen

Berlin, 27. April 2007 - Die EU muss ihr Gipfeltreffen mit den USA am 30. April nutzen, um wirksamer als bisher auf ein Ende der Menschenrechtsverletzungen im "Krieg gegen Terror" zu drängen. In einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel als EU-Ratspräsidentin nannte amnesty international (ai) vor allem folgende Forderungen: Die USA müssen
"Beim Zusammentreffen mit der EU im letzten Jahr erklärte US-Präsident Bush, er wolle Guantánamo am liebsten schließen. Einen Gipfel später ist nichts passiert. Die US-Regierung wie die EU sollten sich selbst beim Wort nehmen", sagte Ferdinand Muggenthaler, USA-Experte von ai. Europäische Institutionen haben 2006 die USA mehrfach aufgefordert, Guantánamo so schnell wie möglich zu schließen. Doch der fünfte Jahrestag der Einrichtung des Gefangenenlagers in Guantánamo Bay im Januar 2007 verstrich, und eine Schließung ist nicht in Sicht. Ein neues Teillager wurde errichtet, 14 mutmaßliche "?Topterroristen" wurden aus CIA-Gefängnissen nach Guantánamo verlegt. Der erste Prozess vor einer Militärkommission in Guantánamo hat stattgefunden. ai kritisiert die Kommission und die Verfahren als unvereinbar mit völkerrechtlichen Standards für faire Gerichtsverfahren.

"
Es liegt in der Verantwortung der USA, zu einer völker- und menschenrechtsverträglichen Form der Bekämpfung des Terrorismus zu finden. Die EU als eine der einflussreichen Partner der USA steht in der Verantwortung, hier wirksamen Druck auszuüben", sagte Muggenthaler.

Ein vierseitiges Briefing-Papier mit den wichtigsten Anliegen von ai an den Gipfel (Englisch) schicken wir Ihnen gerne zu. Für Interviews zur Kritik von ai am US-geführten "Krieg gegen den Terror" sowie zu Menschenrechtsverletzungen in den USA einschließlich der Anwendung der Todesstrafe stehen Ihnen ai-Experten zur Verfügung.

Kontakt
amnesty international
Pressestelle
030/420248-306
presse@amnesty.de
siehe auch: ai Deutschland


Thursday, April 19, 2007

 

Nachrichten von der EU

Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT)

Council of Europe Anti-Torture Committee publishes report on Germany

Strasbourg, 18.04.2007 – The Council of Europe's Committee for the prevention of torture and inhuman or degrading treatment or punishment (CPT) has published today its report on the fifth periodic visit to Germany in November/December 2005, together with the authorities’ response. Both documents have been made public at the request of the German Government.

The CPT received no allegations of recent physical ill-treatment of persons during their period of custody in police establishments. However, a number of allegations of excessive use of force by police officers at the time of apprehension were heard.

Particular attention was once again paid to the conditions under which immigration detainees were detained pending their removal. In this connection, the CPT welcomes the significant improvements made at the Eisenhüttenstadt Detention Centre, following its first visit to the establishment in 2000. However, the Committee severely criticises the conditions under which immigration detainees were held at Hamburg Remand Prison.

The CPT examined in detail the conditions of detention of juveniles (at Hameln and Weimar) and remand prisoners (at Halle), while, at Berlin-Tegel, it focused on the Special Security Unit (Besondere Sicherungsstation) and the Unit for Secure Placement (Sicherungsverwahrung). The Committee expressed serious concern about the level of inter-prisoner violence and intimidation observed at Halle and the two juvenile prisons visited.

The CPT also visited two psychiatric establishments, the Nordbaden Psychiatric Centre in Wiesloch and Neustadt Psychiatric Centre (psychatrium GRUPPE). At Wiesloch, the Committee noted striking improvements since its first visit to the Centre in 2000. However, at both centres visited, the frequency and seriousness of allegations of inter-patient violence and harassment in certain forensic units gave rise to particular concern.

Finally, in various establishments visited, shortcomings were found regarding the modalities of Fixierung (the physical fixing to a bed/mattress) of agitated inmates/patients. A number of specific recommendations have been made by the Committee on this subject.

In their response, the German authorities provide detailed information on the measures taken to implement the recommendations made by the CPT in the visit report.

The report (in English) and the response (in English and German) are available on the CPT’s website.
- Report
- Antwort (in Deutsch)

Europa Parlament

19. April 2007
MEPs in US Congress to debate CIA renditions and counter-terrorism measures
Justiz und Inneres - 18-04-2007 - 05:04
Nine MEPs took part in the first formal joint briefing for members of two US Congress subcommittees on Tuesday to discuss CIA renditions and other counter-terrorism measures with transatlantic implications. "We were delighted that Congress took this initiative and encouraged by the robust support and thanks voiced by Congressmen for Parliament's report and for the year-long work that its committee on CIA renditions had undertaken" said EP Delegation Chairman Jonathan Evans (EPP-ED, UK). [...]

Tuesday, April 17, 2007

 

FRANKREICH - SUCHE NACH GERECHTIGKEIT

11. Teil in der Serie
(siehe 27. März; Anfang unter: Februar 2007)

2.2.1. Zugang zu einem Anwalt
Das Recht auf raschen Zugang zu einem Anwalt ist eine fest etablierte internationale Norm. So sieht Grundsatz 7 der Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte unverzüglichen Zugang zu einem Rechtsanwalt “in keinem Fall später als 48 Stunden nach der Festnahme oder Inhaftnahme” vor. 19 Der UN-Sonderberichterstatter über die Folter hat empfohlen, binnen 24 Stunden nach der Festnahme Zugang zu gewähren. 20

Am 15. Juni 2000 hat das französische Parlament ein Gesetz über den “Schutz der Unschuldsvermutung und der Rechte von Opfern” erlassen (loi no. 2000-516 du 15 juin 2000 renforçant la protection de la présomption de l’innocence et les droits des victimes). Dieses Gesetz enthielt auch eine Bestimmung, dass in den meisten Fällen – allerdings nicht in Zusammenhang mit Terrorismus und Drogendelikten – von der ersten Stunden des Polizeigewahrsams Zugang zu einem Anwalt gewähren ist. Mutmaßliche “Terroristen” oder Drogendealer unterlagen einem speziellen Haftregime, wonach die Gefangenen bis zu 96 festgehalten werden durften und ihnen für bis zu 36 der Zugang zu einem Anwalt verwehrt werden konnte. Es wurde erwartet, dass die Einführung von Video-Aufzeichnung der Polizeiverhöre von Minderjährigen brutalen Methoden im Polizeigewahrsam vorbeugen würde. Zur Besorgnis von Amnesty International wurde ein Plan, ähnliche Schutzvorkehrungen auch für Erwachsene einzuführen, aufgrund heftigen Widerstands der Polizei verschoben.

Im März 2003, als eine neue Regierung ihr Amt antrat, machte ein Gesetz über innere Sicherheit (loi 2003-239 du 18 mars 2003 pour la sécurité intérieure) einige Reformmaßnahmen des Vorgängergesetzes rückgängig.

Es wurde ein breites Spektrum neuer Delikte geschaffen, so etwa, sich an öffentlichen Plätzen im Bereich von Wohnblöcken zu versammeln, wenn dies zu einer Störung der öffentlichen Ordnung führen könnte, öffentliche Ansprache potentieller Kunden durch Prostituierte, aggressives kollektives Betteln oder zu bestimmten öffentlichen Anlässen auf die Nationalfahne oder die Nationalhymne zu fluchen oder sie herabzuwürdigen. Amnesty International kritisierte, dass dieses Gesetz einem größeren Personenkreis, darunter auch Jugendlichen zwischen 16 und 18, das Recht auf unverzüglichen Rechtsbeistand beschnitt, da ihnen in den ersten 36 Stunden des Polizeigewahrsams der Zugang zu einem Anwalt verweigert würde. Im folgenden Jahr wurde das Gesetz Nr. 2004-204 vom 9. März 2004 (portant adaptation de la justice aux évolutions de la criminalité – über die Anpassung der Justiz an die Kriminalitätsentwicklung) verbschiedet. 21 Unter anderem weitete dieses Gesetz die spezielle 96-Stunden-Regelung auf ein weiteres Spektrum von Straftaten aus, darunter auch auf “organisiertes Verbrechen”. Mehr noch – wer nach diesem Gesetz unter dem Verdacht des “Terrorismus” oder Drogenhandels verhaftet wird, wird die ersten 48 Stunden ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Zugang zu einem Anwalt in Haft gehalten.

Folterungen oder Misshandlungen finden oft in den ersten Momenten des Polizeigewahrsams statt, weshalb Amnesty International schon seit langem kritisiert hat, dass Personen im Gewahrsam ohne Zugang zu einem Anwalt dem anhaltenden Risiko von Folter und Misshandlung ausgesetzt sind. Mehrere in diesem Bericht geschilderte Fälle über faktische Straflosigkeit beziehen sich auf Todesfälle, Folterungen oder Misshandlungen im Polizeigewahrsam, bei denen kein Anwalt gleich zu Beginn anwesend war. Selbst in den Fällen von Minderjährigen konnte die Anwesenheit von Videokameras in bestimmten Bereichen der Polizeiwache nicht immer das Auftreten von Misshandlungen verhindern (siehe 5.4.).

In einem Bericht, den das Europäische Komitee zur Verhütung der Folter und grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) im März 2004 veröffentlichte, distanzierte sich das CPT erneut von der Position der französischen Behörden, den Festgenommenen im Polizeigewahrsam in den ersten 36 Stunden den Zugang zu einem Anwalt zu verwehren, indem es betonte, dass alle Gefangenen mit Beginn des Gewahrsams Zugang zu einem Anwalt haben sollten und dass während der polizeilichen Vernehmung auch ein Anwalt anwesend sein sollte. Letzteres ist derzeit nicht erlaubt. Das CPT kritisierte auch, dass das neue Gesetz über die Sicherheit von 2003 für ein breites Spektrum von Straftaten an der Abweichung von der Norm des anwaltlichen Zugangs festhielt. Das CPT wies darauf hin, dass es während seiner Besuche in Frankreich nach wie vor Vorwürfe über körperliche Misshandlungen durch Polizeibeamte zum Zeitpunkt der Festnahme oder im Polizeigewahrsam erhalte. Es forderte die französischen Behörden auf, die Bestimmungen über den Polizeigewahrsam aufzugeben, die den Zugang zu einem Anwalt beschneiden, und definitiv das Recht aller Personen, die – aus welchen Gründen auch immer – einer freiheitsentziehenden Maßnahme der Sicherheitsorgane unterliegen, anzuerkennen, mit Beginn der freiheitsentziehenden Maßnahme Zugang zu einem Anwalt zu erhalten – dies müsse freilich nicht immer ein Anwalt ihrer Wahl sein.
22

Ein Fall, von dem Amnesty International 2003 erfahren hat, ließ Zweifel aufkommen, ob die Polizei stets die nötige Achtung für die Rolle des Anwalts beim Besuch seiner Klienten auf der Polizeiwache aufbringt. So wurde der Anwalt Daniel François am 31. Dezember 2002 gebeten, einem 17-jährigen Jugendlichen Rechtsbeistand zu gewähren, der in Aulnay-sous-Bois (Seine-Saint-Denis) im Polizeigewahrsam gehalten wurde. Als der Anwalt bei seinem Besuch Verletzungen im Gesicht des Jugendlichen feststellte, erklärte er dem diensthabenden Beamten, dass er den Vorwurf, dass sein Mandant gewaltsam traktiert wurde, amtlich festgehalten haben möchte und eine medizinische Untersuchung verlange. Seine Bemühungen blieben umsonst. Ein Polizeibeamter erklärte Daniel François, es geben kein Kopiergerät, auf dem er eine Kopie seines handschriftlichen Antrags machen könne, auch weigerte er sich, eine medizinische Untersuchung anzuordnen. Als der Anwalt hiergegen protestierte, wurde er aufgefordert, die Wache zu verlassen und bis an die Tür geleitet. Darauf kehrte er zur Polizeiwache zurück, um seinen handschriftlichen Text zu hinterlegen. Hierbei wurde er festgenommen und unter dem Vorwurf der Beleidung und des Widerstands (outrage et rébellion) in Polizeigewahrsam genommen. In ihrem Jahresbericht zu, der im Jahr 2004 veröffentlicht wurde, erwähnte die CNDS den Fall Daniel François. Sie zeigte sich erstaunt, dass der Anwalt 13 Stunden im Gewahrsam festgehalten und einem Alkoholtest unterzogen wurde, obwohl keinerlei Hinweis auf Alkoholisierung vorlag. Die CNDS empfahl “Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Anwälten bei der Ausübung ihrer beruflichen Pflichten.” Künftig solle “kein Polizeibeamter mehr über die Gewahrsamnahme einer Person entscheiden, der behauptet, Opfer (erg.: einer von dieser Person begangenen Straftat) zu sein ”. 23
19 Angenommen vom Achten Kongreß der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und
die Behandlung Straffälliger, der vom 27. August bis zum 7. September 1990 in Havanna, Kuba, stattfand.

20 UN Doc. E/CN.4/2002/76, 27. Dezember 2001, Anhang 1.

21 Das sogenannte “Gesetz Perben II” (nach dem damaligen Justizminister)

22 “Le CPT en appelle aux autorités françaises pour qu’elles renoncent au régime dérogatoire de garde à vue en ce qui concerne l’accès à un avocat et qu’elles reconnaissent enfin à toutes les personnes privées de liberté par les forces de l’ordre – pour quelque motif que ce soit – l’accès à un avocat (sans qu’il s’agisse nécessairement de l’avocat de leur choix) dès le début de leur privation de liberté.” Rapport au Gouvernement de la République française relatif à la visite effectuée en France par le Comité européen pour la prévention de la torture et des peines ou traitements inhumains ou dégradants (CPT) du 11 au 17 juin 2003. CPT/Inf (2004) 6], para 64.

23 La Commission a recommandé que des mesures soient prises pour renforcer la protection des avocats dans l’exercice de leur profession et pour qu’une décision de placement en garde à vue ne soit plus prononcée par un officier se présentant comme victime.”

Monday, April 16, 2007

 

Elf Organisationen intervenieren vor dem House of Lords

Der Fall: Die Rolle der britischen Truppen im Irak bei Folter und Tötungen von Zivilisten

16 April 2007
ELEVEN ORGANISATIONS INTERVENE BEFORE HOUSE OF LORDS IN CASE CONSIDERING THE ROLE OF UK MILITARY IN TORTURE AND KILLINGS OF IRAQI CIVILIANS
Tomorrow, on 17th April, the Appellate Committee of the House of Lords (the Law Lords), the highest court in the UK, will begin its consideration of a case arising from the deaths of six Iraqi civilians by British troops stationed in south east Iraq. [...]
Voller Text unter: AI Index: EUR 45/007/2007
siehe auch: Law Lords (Judicial Work)

Hintergrundinformation

[...] Im September 2003 nahmen britische Soldaten in der Stadt Basra den irakischen Hotelangestellten Baha Dawood Salem al-Maliki und sieben seiner Kollegen in Haft und traktierten sie Berichten zufolge mit Schlägen. Drei Tage später wurde die Leiche von Baha Dawood Salem al-Maliki, die zahlreiche Prellungen aufwies und blutüberströmt war, seinem Vater ausgehändigt. Kefah Taha, der gemeinsam mit Baha Dawood Salem al-Maliki festgenommen worden war, musste in kritischem Zustand in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Im Dezember 2004 gelangte ein Gericht in Großbritannien, das im Zusammenhang mit den Tötungen irakischer Zivilisten durch Angehörige der britischen Besatzungsmacht angerufen worden war, zu dem Schluss, dass die britischen Truppen bei ihrem Vorgehen im Irak unter bestimmten Voraussetzungen an innerstaatliche und internationale Rechtsvorschriften zum Schutz der Menschenrechte gebunden seien. Das Gericht beanstandete zudem die Unzulänglichkeit der Ermittlungen zur Aufklärung des Todes von Baha Dawood Salem al-Maliki. [...]

[...] Im Februar erklärten Vertreter Großbritanniens, seit dem 1. Mai 2003 seien britische Truppen in den Tod von 37 Zivilpersonen verwickelt gewesen, gestanden aber gleichzeitig ein, dass diese Zahlenangabe nicht vollständig sei.

Am 1. Januar wurde Ghanem Kadhem Kati’ in Beit Asfar von britischen Soldaten erschossen. Nach vorliegenden Meldungen hatte ein Nachbar des Mannes den Soldaten zu erklären versucht, die zuvor abgefeuerten Schüsse seien Teil von Hochzeitsfeierlichkeiten gewesen. Ghanem Kadhem Kati’ war unbewaffnet und stand mit dem Rücken zu den Soldaten, als er von den Schüssen getroffen wurde. Offenbar leitete die britische Militärpolizei Ermittlungen zur Klärung des Vorfalls ein, deren Ergebnisse jedoch bis Ende des Jahres nicht publik gemacht worden waren. [...]

aus dem AI Jahresbericht 2005 Grossbritannien und Irak

Friday, April 13, 2007

 

Aktuelle Nachrichten und Berichte

Europa im "Kampf gegen Terror"
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine ausführliche Studie vorgelegt:
Terrorismusbekämpfung und Menschenrechtsschutz in Europa
Inhalt
Einführung - Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte in Europa . . . 8
-1. Die Rolle des Europarates . . . 10
-2. Abschiebung terrorismusverdächtiger Ausländer/innen und diplomatische Zusicherungen . . . 12
---2.1 Zur Diskussion über ein neues völkerrechtliches Instrument im Europarat . . . 14
---2.2 Deutsche Innenpolitik . . . 16
---2.3 Zwischenfazit. . . 16
-3. CIA-Flüge in Europa . . . 18
---3.1 Menschenrechtliche Bewertung . . . 22
---3.2 Die Reaktionen europäischer Institutionen . . . 23
------3.2.1 Die Parlamentarische Versammlung des Europarats . . . 24
------3.2.2 Der Nichtständige Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments . . . 27
---3.3 Die Reaktionen in ausgewählten Ländern . . . 28
---3.4 Die Diskussion in Deutschland . . . 32
---3.5 Eine völkerrechtliche Bewertung: Die Stellungnahme der Kommission für Demokratie durch Recht des Europarates (Venedig-Kommission) . . . 34
---3.6 Zur Kontrolle von Geheimdiensten in Europa. . . 36
---3.7 Zur Kontrolle von Geheimdiensten in Deutschland . . . 38
---3.8 Zwischenfazit . . . 41
-4. Verwertung von Informationen aus einem mutmaßlichen Folterkontext und Entsendung deutscher Sicherheitsbeamter . . . 42
---4.1 Entwicklungen in Großbritannien . . . 42
---4.2 Die Diskussion in Deutschland . . . 45
---4.3 Zwischenfazit . . . 48
-5. Schlussfolgerungen . . . 50
Abkürzungsverzeichnis . . . 54
Literaturverzeichnis . . . 56
Dokumentenverzeichnis . . . 60
Anhang . . . 64
1. Zwölf Schritte, um Verschleppungsflügen und geheimen Inhaftierungen in Europa ein Ende zu machen (Gemeinsame Erklärung von amnesty international, Human Rights Watch, der Internationalen Juristenkommission
und der Association for the Prevention of Torture) . . . 64
2. Bericht der Bundesregierung (Offene Fassung) gemäß Anforderung des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom 25. Januar 2006 zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des Terrorismus,
Berlin, 15.02.2006 (Auszüge) . . . 66
= = =
Von Amnesty International - deutsche Sektion
29.03.2007

DEUTSCHLAND : Rot-Gruen ist mitverantwortlich für lange Guantánamo-Haft
26.03.2007
EU-Zentralasien: Keine Partnerschaft ohne Menschenrechte!
23.03.2007
50 Jahre Roemische Vertraege: Menschenrechte in bester Verfassung?
19.03.2007
Regierung hat noch immer keinen Plan gegen Rassismus
14.03.2007
DEUTSCHLAND : Gesetzentwurf zum Zuwanderungsgesetz
Quelle: Pressemitteilungen der deutschen Sektion

= = =
Amnesty International Dokumente in Englisch
05 April 2007

Italy: Reports of police ill-treatment at Rome football match must be investigated
26 March 2007
Central Asia: Summary of Human Rights Concerns. January 2006 - March 2007
AI Index: EUR 04/001/2007
26 March 2007
European Union-Central Asia: Respect for human rights and human dignity should be the cornerstone of political engagement (NEWS)
EUR 57/001/2007
22 March 2007
Uzbekistan: Government crackdown on human rights defenders. Secret trials and torture in the 'information age' (REPORTS)
EUR 62/002/2007
Deutsche Übersetzung, siehe Blog vom 6. April
21 March 2007
Racism and discrimination - Europe's key human rights problem (NEWS)
IOR 61/010/2007

Asylum seekers/refugees:
France: Après la fermeture du hangar de Sangatte, les réfugies dorment maintenant dans les forêts du Pas-de-Calais. Les gens se cachent par nationalités : Erythréens, Somaliens, Soudanais du Darfour, Iraniens et Afghans. Pendant la nuit la police détruit de façon systématique les cabanes de toile et de couvertures ; les réfugies sont sales et tendus, se lavent dans les fosses, et recueillent l’eau de la pluie pour boire. «On est en période électorale, traduit Martine, infirmière bénévole à Médecins du monde, il faut qu'ils deviennent invisibles.» Libération (29 mars)
***
UK : The deportation of a seven year old boy and his HIV-positive parents back to Malawi has been temporarily halted as an escort could not be found to accompany them. The family are currently housed in Yarls Wood detention centre; the charity Barnardo’s warned that the boy’s epileptic mother could die within the week if sent back to Malawi, where care for those suffering from HIV/AIDS is almost non-existent.
The Guardian (4 April):

source: AI Bulletin Vol.10 No. 7, 5 April 2007; AI Index: ACT 84/007/2007
***
UK: Nine people were taken to hospital after a disturbance broke out at a privately-run immigration detention centre in Oxfordshire. The removal of an asylum seeker detained in Campsfield Detention Centre, was said to have provoked a deliberately lit fire, leading to the hospitalisation of two detainees and seven staff.
The Guardian (14 March):

source: AI Bulletin Vol.10 No. 6, 23 March 2007; AI Index: ACT 84/006/2007
= = =
CPT What's New ?
09 March 2007
Italian prison expert to lead European anti-torture watchdog
02 March 2007
Council of Europe Anti-Torture Committee visits Greece
= = =
What's new on Europa?
Nachrichten von der Europäischen Union, teils in Deutsch
6 April 2007
Lage der Roma in Europa erfordert energischeres Handeln
"Die Roma bilden in der EU-27 eine der größten ethnischen Minderheiten und gehören zu den Gruppen, die besonders stark unter Diskriminierung leiden. Nach einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage zur Diskriminierung meinen 77 % der Europäer, dass Roma in ihrem Land benachteiligt würden. Die Agentur für Grundrechte hat dokumentiert, dass Roma und Traveller rassistischer Gewalt ausgesetzt sind. Außerdem werden sie beim Zugang zu Bildung, öffentlichem Gesundheitswesen, sozialen Diensten und Beschäftigung strukturell diskriminiert. Roma-Frauen und –Kinder werden aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft und Geschlecht häufig Opfer mehrfacher Diskriminierung."
05 April 2007
Justice and Home Affairs:
Public hearing on diplomatic and consular protection of EU citizens in third countries (29 May)

"The Commission is organising a public hearing on 29 May in the Conference Centre Albert Borschette in Brussels on the green paper on diplomatic and consular protection of Union citizens in third countries. The hearing, which is open to all interested parties, is part of an on-going consultation process. It follows the publication of a Green Paper on 28 November 2006."
3 April 2007
Erklärung der Präsidentschaft im Namen der Europäischen Union anlässlich des Internationalen Tages für Aufklärung über Minengefahren und Unterstützung von humanitärem Minenräumen am 4. April 2007

Friday, April 06, 2007

 

Usbekistan: Regierung gegen Verteidiger der Menschenrechte

März 2007

Geheimprozesse und Folter im Krieg gegen die Informationsfreiheit
AI-Index EUR 62/002/2007

Der unbarmherzige Feldzug der usbekischen Regierung, mit dem sie Menschenrechtler und Journalisten zum Schweigen bringen will, geht unvermindert weiter. Angesichts der nicht verstummenden Proteste gegen die Ermordung Hunderter unbewaffneter Männer, Frauen und Kinder in Andischan am 13. Mai 2005 nehmen Gefängnis, Misshandlung und Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern immer breitere Ausmaße an.

Im Oktober 2006 gestand Präsident Islam Karimow zwar öffentlich ein, dass das Versagen der Lokalbehörden zu den Unruhen in der ostusbekischen Stadt Andischan beigetragen haben mag. Seine Regierung lehnt jedoch weiterhin jegliche unabhängige internationale Untersuchung von Berichten ab, wonach die ‚Sicherheits’kräfte wahllos auf weitgehend friedliche Demonstranten geschossen haben. Stattdessen wurden Hunderte von Teilnehmern der Proteste verhaftet und Dutzende laut Berichten zu Gefängnisstrafen von bis zu 22 Jahren verurteilt, darunter auch mehrere bekannte MenschenrechtsverteidigerInnen. Die meisten Prozesse fand geheim oder hinter verschlossenen Türen statt.

Internationale Organisationen mussten ihre Tätigkeit in Usbekistan einstellen, darunter auch die UNHCR-Vertretung (das UNO-Flüchtlingshilfswerk), das im März 2006 dicht machen musste. Die Regierung ist weiterhin wortbrüchig und hält ihr Versprechen nicht ein, dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes Zutritt zu den Gefängnissen zu gewähren.

Besonders harte Strafen sind gegen die MenschenrechtsverteidigerInnen des Landes ergangen. Amnesty International fordert die usbekische Regierung auf, die Verfolgung von MenschenrechtlerInnen und JournalistInnen zu beenden. Amnesty International fordert die Weltöffentlichkeit auf, diese Menschen zu unterstützen, die sich mutig für die Menschenrechte eingesetzt haben.

Gewaltlose politische Gefangene
Eine Menschenrechtsverteidiger wurden aufgrund von Anklagepunkten verfolgt, die laut Berichten fabriziert wurden, und nach grob unfairen Prozessen zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Vor Gericht wurden ihnen grundlegende Verteidigungsrechte verweigert, die Verfahren genügten den internationalen gesetzlichen Standards nicht.

Saidzhakhon Zainabitdinov (Saidschahon Sainabitdinow)
Der Vorsitzende der Menschenrechtsgruppe Appelliatsia (Appell) in Andischan, Saidschahon Sainabitdinow, wurde im Januar 2006 zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Er war am 21. Mai 2005 verhaftet worden. Sein Verfahren, das in der Hauptstadt Taschkent stattfand, war selbst für den Anwalt geschlossen, der von seiner Familie beauftragt worden war. Saidschahon Sainabitdinow wurde wegen „Verleumdung“, „Verbreitung von Informationen mit dem Ziel, Panik zu erzeugen“ und anderer Vorwürfe in Zusammenhang mit dem Massaker von Andischan schuldig gesprochen. Das Gerichtsurteil wurde erst im Februar 2006 bekannt gegeben. Er wird für lange Zeiträume ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, sein derzeitiger Haftort ist unsicher.

Dilmurod Muhiddinov
Das Verfahren gegen Dilmurod Muhiddinov von der Menschenrechtsgruppe Ezgulik (Wohltätigkeit) in Andischan, fand ebenfalls hinter verschlossenen Türen statt. Er wurde im Januar 2006 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er des versuchten Umsturzes des Staates, der Verteilung von Material, das die öffentliche Ordnung gefährdet und der Beteiligung an „religiös extremistischen, separatistischen, fundamentalistischen oder anderen verbotenen Organisationen“ für schuldig gesprochen worden war. Er und vier weitere aktive Mitglieder von Ezgulik waren im Mai und Juni 2005 verhaftet worden. Einer wurde später ohne Anklage wieder freigelassen, drei andere wurden zusammen mit ihm schuldig gesprochen, wobei die drei Mitangeklagten Gefängnisstrafen von drei Jahren auf Bewährung erhielten. Sie wurden verhaftet, weil sie eine Erklärung über die Ereignisse von Andischan besaßen, die von der Oppositionspartei Birlik (Einheit) herausgegeben wurde. Auch beschlagnahmte die Polizei in ihren Wohnungen Menschenrechtsdokumente.

Mutabar Tajibaeva (Tadschibajewa)
Mutabar Tadschibajewa, Leiterin des Klubs “Ötyuraklar” (“Feurige Herzen”, Menschenrechtsorganisation in Ferghana im Osten Usbekistans), wurde im März 2006 zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Sie wurde in 13 Anklagepunkten für schuldig befunden, darunter der Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation und des Einsatzes finanzieller Mittel ausländischer Regierungen, um die öffentliche Ordnung zu gefährden. Ihr wurde nicht genug Zeit gegeben, um sich auf ihre Verteidigung vorzubereiten, Besprechungen mit ihrer Anwältin erfolgten in der Gegenwart bewaffneter WärterInnen. Vor Gericht musste sie in einem Käfig Platz nehmen, der Zugang zum Gerichtssaal war stark eingeschränkt, selbst für ihre Familie. Ihre Anwältin durfte Zeugen der Anklage keine Gegenfragen stellen. Mutabar Tadschibajewa verlor auch in der Berufungsverhandlung vom Mai 2006.

Seit ihrer Verurteilung werden Besuche ihrer Familie und AnwältInnen behindert, Pakete für sie kommen nicht an. Sie wurde wegen Verletzung der Anstaltsregeln für zehn Tage in eine Arrestzelle gesperrt und erhielt dort nicht einmal genug zu essen und zu trinken. Grund war eine Schere, die ihr anscheinend jemand unter die Matratze geschoben hatte. Ihr Gesundheitszustand soll sich verschlechtern. Eine Anwältin fühlte sich nicht länger in der Lage, sie rechtlich zu vertreten, nachdem sie u.a. Drohungen gegen ihre eigene Familie erhalten hatte.

Umida Niazova (Nijasowa)
Umida Niazova, Journalistin und Mitglied der Menschenrechtsgruppe Veritas, wurde am 22. Januar 2007 nach der südöstlichen Grenze zu Kirgisistan verhaftet. Am 28. Januar wurde gegen sie in Taschkent Anklage wegen illegaler Überquerung der Grenze und wegen des Schmuggels subversiver und „extremistischer“ Literatur nach Usbekistan erhoben. Beide Delikte können mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft werden. Am Tag ihrer Verhaftung hatte sie erwartet, ihr Laptop und ihren Pass, den die Polizei im Dezember 2006 am Flughafen von Taschkent beschlagnahmt hatten, als sie von einem Menschenrechtsseminar in Kirgisistan zurückkehrte, von ihrem Anwalt zurück zu erhalten. Damals hatte sich auf ihrem Computer ein Bericht von Human Rights Watch über das Massaker von Andischan befunden. Umida Nijasowa arbeitete für diese Organisation in Taschkent als Übersetzerin.

Straflose Folter
Zu denjenigen, die nach unfairen Prozessen inhaftiert wurden, gehören auch Mitglieder der Menschenrechtsgesellschaft Usbekistans, einer Organisation, der lange die amtliche Registrierung verweigert wurde. Die jüngsten Verhaftungen gehen darauf zurück, dass sie die wirtschaftlichen Rechte der Bauern verteidigten und gegen die amtliche Korruption vorgingen.
Strafrechtliche Verfolgung wegen Verleumdung

Im Oktober 2005 wurden drei führende Mitglieder der Menschenrechtsgesellschaft Usbekistans in der Region Samarkand aufgrund fabrizierter Vorwürfe der „Erpressung“ und der „Verleumdung“ schuldig befunden. Norboi Kholzhigitov (Holschigitow), ein Bauer und Mitglied der verbotenen Partei Ozod Dehkonlar (Freie Bauern), wurde zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt, die Lehrer Abdusattor Irzaev (Irsajew) und Khabibula Akpulatov (Habibula Akpulatow) zu sechs Jahren. Ihnen wurde vorgeworfen, den Leiter einer Kollektivfarm (Kolchose) illegaler Aktivitäten beschuldigt zu haben und die Unterschrift von 60 Farmarbeitern gesammelt zu haben, die ihre Vorwürfe unterstützten. Weitere Anklagen, darunter Bedrohung des Lebens des Präsidenten, Versuchter Umsturz des Staates und Bildung illegaler Organisationen, wurden vom Gericht fallen gelassen. Alle drei Gefangenen wurden laut Berichten nach ihrer Verhaftung am 4. Juni 2005 gefoltert. Angehörige und Anhänger wurden schikaniert und verfolgt, darunter auch viele der in die Hunderte gehenden Bauern, die sich am 8. Juni 2005 zum Protest gegen die fabrizierte Anklage versammelt hatten. Der Anwalt, der für die drei Gefangenen arbeitet und körperlich behindert ist, wurde seit der Übernahme ihres Falls laut Berichten zweimal von Polizeibeamten angegriffen, darunter einmal am 18. Juli 2005 in seiner eigenen Wohnung. Die strafrechtliche Verfolgung des Verleumdungsvorwurfs – statt einer möglichen privatrechtlichen Klage des angeblich Betroffenen – setzt voraus, dass der Gesellschaft insgesamt großes Unrecht zugefügt wurde. Dies kann im vorliegenden Fall nicht behauptet werden.

Azam Farmonov and Alisher Karamatov
Azam Farmonov (Asam Farmonow) und Alischer Karamatow, führende Mitglieder der Menschenrechtsgesellschaft Usbekistans in der Stadt Guliston (Gulistan), wurden im Juni 2006 der Erpressung für schuldig befunden und zu einer Gefängnisstrafe von neun Jahren verurteilt. Nach ihrer Verhaftung im April 2006 wurden sie in das U-Haft-Gefängnis von Khavast (Chawast) gebracht, wo sie laut Berichten mit Knüppeln auf die Beine und Fußsohlen geschlagen und mit Gasmasken fast erstickt wurden, damit sie vorbereitete „Geständnisse“ unterschrieben. Auf der Verhandlung wurde ihnen der Beistand eines Verteidigers de facto verweigert. Zwar war Tolib Yakubov (Jakubow), der Leiter der Menschenrechtsgesellschaft Usbekistans, als ihr Rechtsbeistand registriert worden, ihm wurden der Prozessbeginn jedoch nicht im voraus mitgeteilt. Später wurde ihm keine ausreichende Zeit gewährt, sie auf die Verteidigung vorzubereiten. Asam Farmonow und Alischer Karamatow waren Beschwerden der Bauern wegen Amtsmissbrauchs, Erpressung und Korruption nachgegangen. Örtliche Amtspersonen sollen darauf die Bauern unter Druck gesetzt haben, die beiden Menschenrechtsverteidiger zu beschuldigen, sie hätten die Bauern aufgestachelt, Vorwürfe gegen Staatsbeamte zu erheben.

Ulugbek Khaidarov
Der Journalist Ulugbek Khaidarov (Haidarow) wurde laut Berichten schwer gefoltert, und zwar sowohl vor als auch nach seiner Verurteilung zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe wegen „Erpressung“ im Oktober 2006. Er war im September 2006 an einer Bushaltestelle in Dschisach (Dzhizzak) verhaftet worden, nachdem ihm eine Frau, die rasch an ihm vorbeiging, etwas in die Tasche geschoben hatte. Er stellte fest, dass es sich um 400 US-Dollar handelte, die er sofort auf den Boden warf, weil er befürchtete, dass dies eine Falle war. Nachdem seine Frau ihn einige Tage später in Haft besucht hatte, berichtete sie, dass er krank und geschwächt aussehe. Er konnte kaum sprechen, weil sein Gesicht einseitig gelähmt war. Die Tatsache, dass er in seinem Verfahren einen unabhängigen Verteidiger ablehnte und darum bat, dass seine Angehörigen und Menschenrechtsbeobachter den Gerichtssaal verlassen sollten, sind ein deutlicher Hinweis darauf, dass er unter massivem Druck stand. Nach seiner Verurteilung wurde er in ein Gefängnis nach Nawoi geschickt, wo er und 14 weitere Gefangene laut Berichten gezwungen wurden, anstrengende und schmerzliche Turnübungen zu machen, getreten und mit Knüppeln geschlagen wurden, sogar auf die nackten Füße, und ihnen allen eine medizinische Behandlung verweigert wurde. Er wurde im November freigelassen, nachdem sein Schuldspruch in der Berufung aufgehoben worden war. Bei einer ärztlichen Untersuchung stellte sich später heraus, dass sein Fersenknochen gebrochen war.

Festnahmen, Internierungen und Überfälle
Einige MenschenrechtsverteidigerInnen wurden in psychiatrische Anstalten interniert, um sie so in Haft zu halten und zu bestrafen, andere wurden physisch angegriffen, festgenommen oder anderweitig verfolgt und bedroht.

Internierung in einer psychiatrischen Anstalt
Dzhamshid Karimov (Dschamschid Karimow), ein Journalist, der mit Präsident Karimow verwandt ist, ist laut Berichten seit September 2006 in einer psychiatrischen Klinik interniert, nachdem er zuerst in Dzhizzakh (Dschisach) „verschwunden“ war. Die Lokalbehörden stritten jegliche Kenntnis von seinem Aufenthaltsort ab, während sie zugleich erklärten, dass er schon früher in psychiatrischer Behandlung gewesen sei. Seine Familie wurde von den Lokalbehörden bedroht und ihr Telefon stillgelegt, nachdem sie internationale Organisationen auf ihre Befürchtungen aufmerksam gemacht hatten, dass sein „Verschwinden“ in Zusammenhang mit seiner Arbeit als Journalist stehen könnte. Laut Berichten wird er noch immer in einer geschlossenen Abteilung der Psychiatrischen Klinik von Samarkand festgehalten. Er hatte anscheinend erwogen, das Land zu verlassen, nachdem er wegen seiner Arbeit für das Institute of War and Peace Reporting in London (www.iwpr.net) und andere internationale Webseiten schikaniert und verfolgt worden war.

Handfeste Verfolgung
Im November 2006 wurde der Journalist Aleksei Volosevich (Wolossewitsch) von fünf nicht identifizierten Männern überfallen. Sie schlugen ihn in der Nähe seiner Wohnung in Taschkent nieder, übergossen ihn mit Eimern grüner Farbe und schmierten Drohungen an seine Wohnungstür. Er wird verfolgt, seit er auf der wichtigsten unabhängigen russisch-sprachigen Webseite www.Ferghana.ru über das Massaker von Andischan berichtet hat. Er war darauf von der Regierungszeitung Pravda Vostoka (Prawda des Ostens) des Verrats beschuldigt worden. Er berichtete auch über den Prozess gegen 15 Männer, denen vorgeworfen wurde, die Proteste in Andischan organisiert zu haben, sowie über Prozesse gegen Oppositionsführer.

Elena Urlaeva (Jelana Urlajewa)
Nur fünf der elf MenschenrechtsverteidigerInnen, die im September 2006 zu einem Treffen mit dem neuen deutschen Botschafter in Taschkent eingeladen worden waren, gelang es überhaupt, den Ort zu erreichen. Die anderen wurden bedroht, unter Hausarrest gestellt oder – wie im Fall von Jelena Urlajewa – gezwungen, in ein Polizeiauto einzusteigen und dann vier Stunden lang herumgefahren, bedroht und verhört. Seit 2002 ist Jelena Urlajewa schon unzählige Male festgenommen und überfallen worden. Von August bis September 2002 wurde sei zwangsweise in eine psychiatrische Klinik interniert, weil sie vor dem Justizministerium in Taschkent für die Menschenrechte demonstriert hatte. Am 28. Juni 2005 wurde sie laut Berichten von drei Beamten des Innenministeriums mit Füßen und Fäusten traktiert und beleidigt, als sie vor dem Ministerium gegen die Festnahme eines Kollegen protestierte. Anschließend wurde sie von der Polizei über ihre Beteiligung an Demonstrationen verhört. Am 27. August 2005 wurde sie unter dem Vorwurf der „Entwürdigung staatlicher Symbole“ verhaftet, als sie in Taschkent Flugblätter verteilte, und im Psychiatrischen Krankenhaus von Taschkent eingesperrt. Obwohl sie laut Gutachten des Krankenhauses, das am 20. September erstellt wurde, als „körperlich und geistig gesund und angemessen“ eingestuft wurde, wurde sie am 23. September ins Psychiatrische Krankenhaus der Republik eingewiesen, das sie für geisteskrank erklärte und behauptete, sie bedürfe medizinischer Behandlung. Ende Oktober 2005 wurde sie wieder freigelassen.

Empfehlungen
Amnesty International fordert die usbekischen Behörden auf,
Amnesty International fordert die internationale Gemeinschaft auf:
Übersetzung aus dem Englischen, Georg Warning, Konstanz, den 2. April 2007
Verbindlich ist einzig das englische Original. Photos sind in der entsprechenden PDF Version


Thursday, April 05, 2007

 

FRANKREICH - SUCHE NACH GERECHTIGKEIT

10. Teil in der Serie
(siehe 27. März; Anfang unter: Februar 2007)


2.2. Polizeigewahrsam (garde à vue)
Einige der Gründe, die zur faktischen Straflosigkeit beitragen, sind darin zu suchen, wie mit den Menschen nach ihrer Festnahme und Überführung ins Polizeigewahrsam verfahren wird. Amnesty International ist insbesondere darüber besorgt, dass nicht gewährleistet ist, dass alle Festgenommenen sofortigen Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten, wozu auch die Anwesenheit eines Anwalts bei den Vernehmungen gehört; es ist beunruhigend, dass bestimmte Kategorien von Festgenommenen über längere Zeit ohne Zugang zu einem Anwalt im Polizeigewahrsam gehalten werden können, dass Gefangene auf Verlangen nicht zügig vom Arzt untersucht werden und dass die Polizeibeamten die Vorschriften für polizeiliches Gewahrsam oft nicht korrekt einhalten.

Die Entscheidung, eine Person in polizeiliches Gewahrsam zu nehmen, muss von einem Beamten der Justizpolizei getroffen werden - das kann ein Gendarm sein oder ein Zivilpolizist. Dieser Beamte hat den Staatsanwalt oder den Untersuchungsrichter unverzüglich über seine Entscheidung zu unterrichten. Die Gefangenen müssen sofort in einer Sprache, die sie verstehen, über die Rechtsvorschriften des Polizeigewahrsams, die Gründe ihrer Inhaftierung und die gegen sie erhobenen Vorwürfe informiert werden. Sie haben das Recht, Angehörige, Partner oder Angestellte mit einer maximalen Verzögerung von drei Stunden über ihre Gewahrsamsnahme zu informieren, es sei denn, dies gefährde die Ermittllungen, und von einem Arzt untersucht zu werden. Die Verantwortung für den korrekten Ablauf des Polizeigewahrsams liegt beim Staatsanwalt, der die Polizeiwachen besuchen soll, wann immer er es für nötig hält, mindestens aber einmal pro Jahr.

Die Maximaldauer für das Polizeigewahrsam liegt meist bei 24 Stunden. Sie kann jedoch mit Zustimmung des Staatsanwalts oder Ermittlungsrichters um weitere 24 Stunden verlängert werden. In außerordentlich schweren Fällen (wie “Terrorismus” und Drogenhandel) kann ein 48-stündiges Polizeigewahrsam per Beschluss des Ermittlungsrichters oder des juge des libertés et de la détention um weitere 48 Stunden verlängert werden.

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