Saturday, December 30, 2006

 

Schweden: Der Fall Mohammed El Zari und Ahmed Agiza


Am 10. November 2006 bestätigte das UN Kommittee für Menschenrechte (HRC), dass schwedische Behörden für mehrere Verstöße gegen einige der fundamentalen Menschenrechte Verantwortlich waren. Betroffen davon war Mohammed El Zari [im UN Dokument:Alzery], ein ägyptischer Asylanwärter, im Zusammenhang mit seiner und Ahmed Agizas Abschiebung von Schweden nach Ägypten im Dezember 2001. Das HRC veröffentlichte seine Entscheidung über die Mitteilung, die ihm im Juli 2005 für Mohammed el Zari angetragen worden war, wegen Schwedens vermutlichen Verstößen gegen das Internationale Bündnis zu zivilen und politischen Rechten (ICCPR).
(HRC Communication No. 1416/2005: Sweden; CCPR/C/88/D/1416/2005; 10 November 2006.)

Das Kommittee gegen Folter (CAT) war bereits im Mai 2005 zum Schluss gelangt, dass Schweden gegen grundlegende und verfahrungsbezogene Verordnungen des Anti-Folter-Konvention Artikel 3 verstoßen hatte (dem Verbot von Ausweisung, Zurückführung oder Auslieferung einer Person zu einem Staat, bei dem ernsthafte Bedenken bestehen, dass die Person dort Gefahr läuft, gefoltert oder sonst misshandelt zu werden; anders bekannt als Non-Refoulement). CAT befand Schweden auch schuldig in Verletzung des Artikel 22 (das Recht auf individuelle Petition); Agiza vs Schweden, 24. May 2005 UN Dokument: CAT/C/34/D/233/2003

Die beiden Ägypter Mohammed El Zari und Ahmed Agiza wurden nach einem unfairen Asylverfahren in Schweden, in dem sie glaubhaft versichern konnten, dass ihnen im Heimatland Folter droht, im Dezember 2001 nach Ägypten abgeschoben. An der Abschiebung waren US-amerikanische und ägyptische Geheimdienstagenten beteiligt, die die beiden Männer Berichten zufolge misshandelten. In Ägypten kamen El Zari und Agiza ohne Anklage in Haft und berichteten dem schwedischen Botschafter von Folter und Misshandlungen. Dieser unternahm nichts; die Kenntnis über mögliche Folterungen wurden später von der schwedischen Regierung abgestritten. Mohammed El Zari wurde im Oktober 2003, ohne jemals wegen eines Verbrechens angeklagt worden zu sein, aus der Haft entlassen. Ahmed Agiza wurde 2004 zu einer Strafe von 25 Jahren wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation verurteilt und ist jetzt in Haft.

Das Asylverfahren

Mohammed El Zari und Ahmed Agiza hatten Asyl in Schweden beantragt und erwarteten im Dezember 2001 die Entscheidung. Am 5.12. gaben die Behörden bekannt, dass die Entscheidung nicht vor dem 20.12. zu erwarten sei. Allerdings wurden El Zari und Agiza bereits am 18.12. von der „Schwedischen Sicherheitspolizei“ (Säpo) abgeholt und nach Ägypten abgeschoben. Hintergrund war eine Entscheidung vom 18.12.01, in der die schwedische Regierung zwar feststellte, dass die Furcht der beiden Männer vor Verfolgung begründet ist. Dennoch wurde ihnen der Flüchtlingsschutz wegen ihrer Verbindung zu „terroristischen“ Organisationen verwehrt. Diese Entscheidung wurde auf der Grundlage von geheimen Informationen gefällt, vermutlich von Usamerikanischen und ägyptischen Geheimdiensten. Sie wurden den beiden Asylsuchenden und ihren Anwälten nicht in vollem Umfang zugänglich gemacht. Die schwedische Regierung begründete die Rechtmäßigkeit der Abschiebung damit, dass die ägyptischen Behörden schriftlich zugesichert hätten, dass den Männern in Ägypten keine schweren Menschenrechtsverletzungen drohen. Nach Ansicht von amnesty international ist eine solche „Diplomatische Zusicherung“ kein ausreichender Schutz gegen Folter und Misshandlung. Die schwedische Regierung hat gegen die völkerrechtlichen Verpflichtung verstoßen, niemand in ein Land abzuschieben, in denen der Person schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Die Abschiebung

Am 18.12.2001, nur wenige Stunden nach der Entscheidung der Regierung, wurden Mohammed El Zari und Ahmed Agiza abgeholt. Innerhalb weniger Stunden wurden sie in einem CIA-Flugzeug angekettet, umringt von US- und ägyptischen Agenten, nach Kairo geflogen. Bevor man sie getrennt zum Flughafen Bromma in Stockholm brachte, wurden sie einige Stunden von der Säpo festgehalten, dabei fand auch eine Leibesvisita-tion statt. Am Flughafen wurden sie einem Sicherheitsteam von etwa zehn US- und ägyptischen Sicherheits-agenten, die zivile Kleidung trugen und vermummt waren, übergeben. Diese Agenten, die sich überwiegend per Handzeichen verständigten, unterzogen El Zari und Agazi in Anwesenheit von Mitarbeitern der Säpo und zwei Vertretern der US-Botschaft in Schweden einem sogenannten „Sicherheitscheck“. Diese Prozedur führte zu ernsten Körperverletzungen bei El Zari und Agiza:
Ihre Kleider wurden mit einer Schere vom Leib geschnitten und in eine Plastiktüte gelegt. Haare, Mund und Ohren wurden gründlich untersucht. Mohammed El Zari wurde gezwungen sich vorzubeugen, dann wurde ihm ein Beruhigungsmittel in den After eingeführt und eine wasserfeste Unterhose angezogen. Andere Berichte besagen, dass beide Männer dies erdulden mussten. Ihnen wurden Overalls angezogen, ihre Augen wurden verbunden und sie wurden an Händen und Füßen gefesselt. Einer der ausländischen Agenten fotografierte diese Prozedur. Dann wurden sie barfuß, trotz der eisigen Temperaturen, zu dem wartenden Flugzeug gebracht und darin in unbequeme und schmerzhafte Positionen gezwungen. Ein Beamter der Säpo und ein ziviler Dolmetscher waren auch an Bord auf dem Flug nach Kairo. Mohammed El Zari blieben auf dem ganzen Flug die Augen verbunden und er musste eine Kapuze auf dem Kopf behalten, auch dann noch als sich der ägyptische militärische Sicherheitsdienst nach etwa fünf Stunden um ihn und Agiza kümmerte.

Foltervorwürfe und Verfahren in Ägypten

Trotz der „Diplomatischen Zusicherung“ wurden Mohammed El Zari und Ahmed Agiza nach ihrer Abschiebung in Ägypten in Isolationshaft gehalten. Bei dem ersten Besuch des schwedischen Botschafters nach fünf Wochen, berichteten sie ihm, dass sie gefoltert und in Haft misshandelt wurden. Agiza sagte, seine Augen waren während Verhören verbunden, er wurde von Gefängniswächtern geschlagen und seine Familie wurde bedroht. Mohammed El Zari sagte später, er wurde weitere fünf Wochen verhört. Dabei wurde er gefoltert, unter anderem mit Elektroschocks. Er sagte, dass die Folterungen von einem Arzt überwacht wurden, um sicher zu gehen, dass er keine sichtbaren Narben davontrage. Er wurde letztendlich gezwungen, Verbrechen zu gestehen, die er nicht begangen habe. Im März 2002 wurde er schließlich einem Staatsanwalt vorgeführt. Er klagte über die Behandlung, die er erlitten hatte. Der Staatsanwalt hielt dennoch die Entscheidung aufrecht, ihn ohne formelle Anklage in Haft zu behalten. El Zari wurde am 27. Oktober 2003 aus dem Gefängnis in Kairo entlassen, ohne jemals wegen eines Verbrechens angeklagt gewesen zu sein. Am 10. April 2004 wurde ein Verfahren gegen Ahmed Agiza in einem Militärgericht in Ägypten eingeleitet: Man warf ihm die Leitung einer illegalen Gruppe und kriminelle Verschwörung vor. (Er war 1998 bereits in Abwesenheit zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, Mitglied der bewaffneten islamistischen Gruppe „Al-Gihad“ zu sein.) Nach einem unfairen Verfahren wurde er wieder zu 25 Jahren Haft ohne die Möglichkeit auf Berufung verurteilt. Im Juni 2004 wurde das Urteil vom ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak auf 15 Jahre gesenkt. Ahmed Agiza ist weiterhin in Ägypten in Haft. Seiner Frau und den fünf Kindern wurde 2005 der Flüchtlingsstatus in Schweden zuerkannt.

Die Rolle Schwedens

Schweden hat gegen seine Verpflichtungen nach internationalem Flüchtlingsrecht und Völkerrecht verstoßen, weil es kein faires und vollständiges Asylverfahren gewährleistete und das Verbot von Abschiebungen, wenn Folter oder Misshandlung droht (non-refoulement), nicht respektiert hat. Außerdem haben die schwedischen Behörden die Männer der Möglichkeit zu einer unabhängigen und effektiven Überprüfung der Entscheidung über die Ausweisung beraubt. Schweden hat auch das Verbot von Folter und Misshandlungen verletzt, weil die Regierung die Misshandlungen durch ausländische Agenten auf ihrem Boden und im Flugzeug nicht verhindert hat. Außerdem trägt Schweden auch Mitverantwortung für die Menschenrechtsverletzungen, denen die Männer in Ägypten zum Opfer gefallen sind. Die schwedischen Behörden hatten sich auf „Diplomatische Zusicherungen“ verlassen, obwohl die Furcht der Männer, in Ägypten gefoltert zu werden, sehr glaubwürdig war. In Ägypten hatte der schwedische Botschafter die Häftlinge sogar besucht, und diese hatten ihm von den Folterungen und Misshandlungen berichtet. Doch der Botschafter akzeptierte die Dementi der ägyptischen Behörden gegenüber den Foltervorwürfen. Später hielt die schwedische Regierung die Informationen des Botschafters zurück, und das Außenministerium behauptete, dass sich El Zari und Agiza nie beim Botschafter über Folterungen beklagt hätten. Die UN-Menschenrechtskommission hat am 10. November 2006 bestätigt, dass die schwedische Regierung für mehrere Verletzungen fundamentaler Menschenrechte von Mohammed El Zari verantwortlich ist.

Quellen:
siehe auch: Keine Flüge in die Folter!
27 November 2006
Sweden: The case of Mohammed El Zari and Ahmed Agiza: violations of fundamental human rights by Sweden confirmed (REPORTS) EUR 42/001/2006



Andere Quellen:

  • Swedish Helsinki Committee for Humna Rights
Background on the Agiza and El Zari case

Tobias Pflueger, Mitglied des EU Parlaments
[siehe unter 8. Victims]

  • Human Rights Watch (hrw)
Europe: Pending Questions on CIA Activities in Europe

  • EUROPEAN COUNCIL ON REFUGEES AND EXILES
Special ECRAN Weekly Update of 15 December 2006.
[siehe S.9 unter:UN HUMAN RIGHTS COMMITTEE
Violations of fundamental human rights found in ‘diplomatic assurances’ case]


Sunday, December 10, 2006

 

Internationaler Tag der Menschenrechte

einsatz
Drei Postkarten Aktionen zur Kamapgne für Einzelfälle:
(bis Ende Januar 2007)

Melilla
Kleidung von Migranten verfing sich im Stacheldraht, als sie versuchten, die Grenze von Marokko nach Spanien auf dem Weg in die spanische Enklave Melilla zu überwinden. October 2005 ©José Palazón/PRODEIN

Spanien: Pepe Ngandu und andere - Polizeischüsse auf Unbewaffnete

Unverhältnismäßige Gewalt an der spanisch - marokkanischen Grenze

Pepe Ngandu wurde in den Fuß geschossen, als er versuchte, neben dem Grenzpunkt von Tarajal die Grenze nach Spanien zu überqueren.

Er verlor eine Zehe und verbrachte später drei Wochen im Hospital, wo er operiert und ihm ein weiterer Zeh amputiert werden musste .

Pepe Ngandu kam ursprünglich von der Demokratischen Republik Kongo und war einer unter schätzungsweise 500 Menschen, die am 29. September 2005 versuchten, die Grenze von Marokko zur spanischen Stadt Ceuta zu überqueren. Als die Gruppe anfing, über den Zaun zu klettern, feuerten Angehörige der spanischen Zivilgarde Berichten zufolge Tränengas, Gummigeschosse und scharfe Munition um sie vom Zaun fortzuzwingen.

Pepe Ngandu war von lokalen Nicht-Regierungs-Organisationen geraten worden, keine Klage vorzubringen, damit er Vergeltungsschläge vermeiden würde. Obwohl er im Krankenhaus und in seinem Asylantragsgespräch erklärte, dass er durch eine Schusswaffe verletzt worden sei, ist - nach Wissen von Amnesty International (ai) - seitens der Behörden keine Untersuchung in den Vorfall eingeleitet worden.

(Nach bestem Wissen übersetzt von Haimberger, Menschenrechte West Europa.
Verbindlich gilt Text von: World Wide Appeal, December 2006, amnesty.org)


Bitte senden Sie einen Appell an den spanischen Innenminister:

Alfredo Pérez Rubalcaba
Ministro del Interior
Ministerio del Interior
Paseo de la Castellana 5
28046 Madrid
Spain

Sehr geehrter Herr Minister:


Ich appelliere dringend für eine sofortige unabhängige und offene Untersuchung zum Vorwurf von unverhältnismäßiger Gewalt durch die Spanische Zivilgarde gegen Pepe Ngandu und andere, die beim Versuch der Grenzüberquerung nach Spanien verletzt oder getötet wurden; die Ergebnisse solch einer Untersuchung sollten veröffentlicht werden.

Hochachtungsvoll,

Name
Adresse
Datum


menezes
Jean Charles de Menezes
† 22 July 2005
© The Jean Charles de Menezes family campaign

Großbritannien: Der gewaltsame Tod von Jean Charles de Menezes

Es muss eine öffentliche Untersuchung in den Fall geben

Am 22. Juli 2005, einen Tag nach einer Serie schwerwiegender Anschläge auf die Sicherheit des Stadtverkehrs in London, wurde der 27 jährige Brasilianer Jean Charles de Menezes von Beamten des Metropolitan Police Service in einer Londoner U-Bahn getötet.

Berichten zufolge war er zu Boden gedrückt und sieben Mal in den Kopf geschossen worden, nachdem er falscherweise als Suizidbomber identifiziert worden war.

Amnesty International (ai) ist besorgt darüber, dass bisher keine volle und öffentliche Untersuchung aller Ereignisse eingeleitet wurde, einschließlich der begleitenden Umstände, die zur Erschießung von Jean Charles de Menezes führten. Auch ist im Zusammenhang mit dessen Tod bislang keine gerichtliche Anklage erhoben worden gegen jene, die damit in Verbindung stehen.

ai ist weiterhin besorgt darüber, dass Familie und Anwälte bis heute keinen Einblick in den Untersuchungsbericht der unabhängigen Polizeibeschwerdekommission (Independent Police Complaints Commission) erhalten haben.

Im September diesen Jahres wurde die gerichtliche Untersuchung über den Tod auf unbestimmte Zeit eingestellt. Inzwischen läuft das Strafverfahren gegen das Büro des Kriminalkommissars der Metropolitan Polizei (Office of the Commissioner of the Metropolitan Police) über das Versäumnis, für Gesundheit, Sicherheit und Fürsorge (welfare) von de Menezes Rechnung getragen zu haben. Solch ein Verfahren unter der Sicherheits- und Fürsorgeklausel würde nur zu Geldstrafen führen; es ermöglicht nicht, Personen für die strafliche Verantwortung an de Menezes Tod vor Gericht zu bringen.

Wie bisher die Dinge liegen wäre es gerechter, wenn gegen jene, die für die Erschießung von Jean Charles de Menezes mutmaßlich verantwortlich sind, Anklage erhoben würde.

ai erachtet, dass das Versagen, eine öffentliche und vollständige Untersuchung in den gewaltsamen Tod von Jean Charles de Menezes einzuleiten, den Kummer der Angehörigen vertieft; es untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in das Rechtswesen und in das Verhalten der Gesetzvollzugsbeamten.

(Nach bestem Wissen übersetzt von Haimberger, Menschenrechte West Europa. Verbindlich gilt Text von: World Wide Appeal, December 2006, amnesty.org)

Bitte senden Sie den Appell an den britischen Innenminister:

John Reid MP
Secretary of State
for the Home Department
Home Office
2 Marsham Street
LONDON SW1P 4DF
United Kingdom

Dear Secretary of State:


Ich appelliere dringend für eine Untersuchung in staatlichen Missbrauch von Waffengewalt im Zusammenhang mit der Tötung von Jean Charles de Menezes.

Bitte sorgen Sie für die Wiederaufnahme der gerichtlichen Untersuchung über die Tötung von Jean Charles de Menezes.

Gegen all jene sollte Strafanklage erhoben werden, die mutmaßlich an der Erschießung von Jean Charles de Menezes Verantwortung tragen.

Hochachtungsvoll,

Name
Adresse
Datum


y

Bild: Nein zur Folter!
Bildquelle: amnesty journal Dezember 2006
ai deutsche Sektion

Großbritannien: Flüchtling “Y” aus Algerien

Gefahr von Abschiebung und Folter

Am 24. August 2006 hat das britische Sondergericht »Special Immigration Appeals Commission« (SIAC) das Rechtsmittel eines algerischen Staatsbürgers gegen seine Ausweisung zurückgewiesen, da der Mann eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstelle.

Der aus rechtlichen Gründen »Y« genannte Mann ist ein Folteropfer mit Flüchtlingsstatus in Großbritannien. Er war 2005 von allen Anklagen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Plänen zur Herstellung von Giften bzw. Sprengstoffen freigesprochen worden. Er hatte sich seit 2003 in Haft befunden, wurde aber nach dem Freispruch im April 2005 entlassen. Später nahmen ihn die Behörden jedoch wieder fest, und seitdem befindet er sich in Abschiebehaft. »Y« legte beim Sondergericht SIAC Rechtsmittel gegen seine Einstufung als »Gefahr für die nationale Sicherheit« ein und machte zudem geltend, dass seine Abschiebung nach Algerien ihn der Gefahr aussetze, dort gefoltert zu werden.

Die Entscheidung des SIAC, den Einspruch zurückzuweisen, basierte auf britischen Geheimdienstinformationen, die jedoch weder »Y« noch seinen Anwälten zugänglich waren. Wegen dieses Vorgehens des SIAC wurde »Y« das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren und das Recht auf Gleichbehandlung verweigert, da er keine ausreichende Möglichkeit hatte, die Auffassung der britischen Behörden anzufechten. Nach Einschätzung von ai ist »Y« bei seiner Rückkehr in Gefahr, vom algerischen Militärgeheimdienst (DRS) verhaftet zu werden. Personen, die sich in Haft des DRS befinden, werden häufig misshandelt.

(World Wide Appeal, aktiv seit Oktober 2006, Quelle: amnesty.de)

Bitte senden Sie den Appell an den britischen Innenminister:

John Reid MP
Secretary of State
for the Home Department
Home Office
2 Marsham Street
LONDON SW1P 4DF
United Kingdom

Dear Secretary of State:

Ich appelliere dringend gegen die Abschiebung
von den “Y” genannten algerischen Staatsbürger.

Der “Y” genannte algerische Staatsbürger sollte umgehend freigelassen werden, sofern er nicht einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt wird und man ihm ein faires Gerichtsverfahren gewährt.

Hochachtungsvoll,

Name
Adresse
Datum


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