Friday, October 27, 2006

 

CIA versuchte EU über Folterflüge zum Schweigen zu bringen


Wie The Guardian jetzt enthüllen konnte, hat die CIA versucht Deutschland dazu zu bringen, dass es EU Proteste dämpfen sollte zur Menschenrechtslage bei einem der Hauptunterstützer der USA in seinem heimlichen Programm von Folterflügen.


Einem geheimen Nachrichtendienst-Report zufolge bot die CIA Deutschland Zugang zu einem seiner Bürger an, der als el-Kaida Verdächtigter in einem marokkanischen Gefängnis festgehalten wird. Aber die CIA verlangte, dass Berlin im Gegenzug kooperieren sollte und wegen Menschenrechtsverstößen im Nordafrikanischen Staat Druck aus der EU abwehren sollte (“avert pressure from EU”).

Der Report beschreibt Marokko als einen wichtigen Partner im Kampf gegen Terrorismus ("valuable partner in the fight against terrorism").

Nachdem die CIA Deutschland einen Handel angeboten hatten, adoptierten EU Länder eine nahezu einheitliche politische Linie, Kritik zu Menschenrechtsverstößen in Ländern, die Terrorverdächtige halten, herunterzuspielen. Sie sind auch Fragen zu geheimen CIA Flügen ausgewichen, teilweise wegen zunehmender Beweise eigener Komplizenschaft.

Die Enthüllung geschah inmitten frischer Erkenntnisse, wie die CIA Terroristen-Verdächtige zu Folterorten flog und was Großbritanniens von als geheime Überstellung (“secret rendition”) bekannte Verfahren weiß.

Quelle: Amnesty International Referat für Europa und Zentralasien /id
Guardian Artikel vom 26 Oktober 2006: http://www.guardian.co.uk
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Wednesday, October 25, 2006

 

Ceuta/Melilla: Ein Jahr danach immer noch kein Recht für Flüchtlinge


Berlin, 26. Oktober 2006

Ein Jahr nach dem tödlichen Vorgehen spanischer und marokkanischer Sicherheitskräfte gegen afrikanische Flüchtlinge in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla sind die Vorfälle weiterhin unaufgeklärt. Die Verantwortlichen sind bisher straflos ausgegangen.
ceuta-melilla
Ebenso fehlen bisher Maßnahmen, solche Vorfälle zukünftig zu verhindern.
Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht, den amnesty international (ai) heute in Madrid vorstellt. ai hat gefordert, dass die Untersuchungen zu den Vorfällen in Ceuta und Melilla zügig abgeschlossen werden und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

ai zufolge müssen Menschen nach wie vor mit Gewalt rechnen, wenn sie über die spanische Grenze flüchten. Im Juli 2006 wurden bei entsprechenden Versuchen drei Flüchtlinge getötet.

Im Sommer 2005 starben in Ceuta und Melilla bei dem Versuch, spanisches Gebiet zu erreichen, 13 Flüchtlinge. Hunderte wurden verletzt. "Spanische und marokkanische Grenzpolizisten setzten Schusswaffen und Gummigeschosse ein. Das war eindeutig unverhältnismäßige Gewaltanwendung", sagte Julia Duchrow, Asylexpertin von ai. Viele Flüchtlinge wurden sofort in Länder abgeschoben, wo ihnen Folter und Misshandlungen drohten. Ihnen wurde verwehrt, sich mithilfe eines Dolmetschers rechtlichen Beistands zu versichern, wie es das spanische Recht vorsieht. "Marokko und Spanien haben damit ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Asylsuchenden und Emigranten ignoriert", sagte Duchrow. /mz

Vollständiger Bericht:
"Spain and Morocco: Failure to protect the
rights of migrants - Ceuta and Melilla one year on

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Tuesday, October 17, 2006

 

Griechische Munition

16. Oktober 2006
Nach Kenntnis der Waffekontroll-Kampagne ist dies das erste Mal, das griechische Geschosse in den Händen von Rebellenkämpfern in der DRC [Kongo, Demokratische Republik] sichergestellt wurden. Die von den Forschern gefundenen Geschosse wurden als 7.62 mm Patronen identifiziert und sind zum Gebrauch mit NATO-Standard-Kaliber Angriffswaffen tauglich, wie etwa die HK G3 oder Belgiens FN Herstal Fal Gewehre. Sind sie auch nicht so allgegenwärtig wie die AK 47 und ihre Abkömmlinge, so sind doch beide Kampfgewehre, die Fal wie auch die G3, in der Region in großen Mengen vorgefunden worden. Diese Patronen tragen die gestanzten Titelmarkierungen der griechischen Firma Pyrkal, Griechische Pulver- und Patronen Gesellschaft. Nach dem von der griechischen Verteidigungsindustrie verfassten Katalog 2002-2003 hat Pyrkal Geschosse nach Botswana, Ägypten, Kenia, Kongo [Republik], Marokko, Nigerien, den Sudan und Uganda exportiert. [2]

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Die östliche Democratische Republik von Kongo bleibt überschwemmt
mit Kleinwaffen und Munition, wie mit diesen 7.62 mm Geschossen,
photographiert in Ituri im Mai 2004, trotz eines UN Waffenembargos für das Land. ©: AI

Die von Ituri identifizierten Geschosse waren in den späten 1980gern hergestellt worden, was auf das lange Lagerungsleben von Patronen weist und damit die Wichtigkeit einer verbesserten Regulierung von ihrer Verbreitung unterstreicht. Es muss festgestellt werden, dass Waffen- und Munitionsversorgung in Ländern wie der DRC aus gewöhnlich sehr alter und billiger Überschuss-Ware besteht. Das Alter der Munition lässt daher nicht unbedingt auf das Datum des Handels schließen. Sehr alte Patronen sind durchaus Bestandteil jüngerer Lieferungen. Amnesty International fand beispielsweise zwischen Ende 2002 und Juni 2003, dass über vier Millionen Schuss albanischer Überschussmunition nach Ruanda geliefert worden waren, von denen ein beratender Experten-Ausschuss der UN befand, dass sie zum Gebrauch in der DRC bestimmt waren. [3]

Fußnoten
[2] Mit Dank an die Omega-Stiftung für die Bereitstellung dieser Information
[3] siehe auch den Amnesty International Report: “Demokratische Republik Kongo, Bewaffnung des Osten” AI Index: AFR 62/006/2005, 5 Juli 2005. Der Großteil der Munition würde zwischen 20 oder 30 Jahren alt gewesen sein.


Quelle: AI Index: POL 30/051/2006
Auszug aus der Presseinformation: Geschosse von Griechenland, China, Russland und den Vereinigten Staaten in Händen der Rebellen in der Demokratischen Republik von Kongo
[Dies ist Hintergrundinformation zur gleichnamigen Presse-Erklärung]

Nach bestem Wissen aus dem Englischen übersetzt. /mh


Saturday, October 14, 2006

 

Konferenz zur Abschaffung der Folter

Im Rahmen der Konferenz: Das Folterverbot und der Kampf gegen Terror kamen unter dem Thema: "'Kampf gegen den Terror' und das Folterverbot in Deutschland" heute im Auditorium folgende Fragen auf:

zu "Folterverbot und Rechtsstaat in Deutschland" (Prof. Dr. Jürgen Kühling) und "Rechtsbindung deutscher Behörden im In- und Ausland im Rahmen der Gefahrenabwehr" (Prof. Dr. Edda Weßlau):

- Im Abwägen von Grundrecht der Person und dem Schutzgebot für den Bürger, kann ein Staat das Einflößen von Brechmitteln bei der Starfermittlung von Drogenmissbrauch-Verdächtigen erlauben?

- Wenn von Geheimdiensten, der Natur ihrer Arbeit gemäß, erwartet wird, dass sie grundsätzlich ihre Quellen verschweigen, wie kann gewährleistet werden, dass in der "Fakten"-Erhebung Folter ausgeschlossen bleibt?

- Der Minister des Inneren führt die "tickende Bombe" als Argument für ausgeweitete Gesetze zur Rasterfahndung an. Das "tickende-Bomben"-Szenario ist unwahrscheinlich. Worauf zielt diese Scheinargumentation und der Versuch der Rechtsschwächung eigentlich?

- Residenzpflicht und gleichzeitiges Arbeitsverbot: sind dies menschenunwürdige und daher rechtswidrige Auflagen für Asylbewerber in Deutschland?

- Was geschieht mit unter Folter erlangten Geständnissen, die zur Entlastung von Verdächtigen führen?

siehe auch: Menschenrechts-Experten bekräftigen absolutes Folterverbot
(AI Deutschland Pressemitteilung, 12. Oktober 2006)

Die Veranstalter boten Konferenzteilnehmern eine beinahe vollständige Zusammenstellung der Vorträge beider Konferenztage zum Preis von zwei Euros an. /mh

siehe auch: FOLTERDEBATTE IN DEUTSCHLAND (Oktober 2003)

amnesty international begrüßt Freilassung von Murat Kurnaz
(24. August 2006)

Im Rechtsbruch vereint? EU muss ihre Rolle bei CIA-Flugaffäre klären
(14. Juni 2006)

also: Recent documents regarding concerns in Germany, AI International Library



Tuesday, October 10, 2006

 

Abschaffung der Todesstrafe

Am 10. Oktober ist der internationale Gedenktag zur Abschaffung der Todesstrafe. In Berlin hielt Amnesty International am Sonntag eine Mahnwache, besonders für zum Tode Verurteilte im Iran, die zur mutmaßlichen Strafzeit und sogar mitunter am Tag ihrer Hinrichtung noch unter 18 Jahre alt waren, also Jugendliche und Kinder.

In allen Ländern Westeuropas sind die Verträge zur Abschaffung dere Todesstrafe schon unterzeichnet und umgesetzt worden. Amnesty International liefert dafür eine tabellarische Übersicht: Abolitionist and Retentionist Countries

Trotzdem kommt der Ruf nach der Todesstrafe immer wieder mal auf und die Diskussion reisst nicht ab. Im Rundbrief gegen die Todesstrafe, Nummer 3 | Juni 2006 steht der Kurzvortrag von Prof. Dr. Heinz Schöch, LMU München: Braucht der Opferschutz die Todesstrafe? Nein!

Die Länder der Europäischen Union verpflichten sich nicht nur, selber von Todesstrafen abzusehen, sondern sich auch international für deren Abschaffung einzusetzen. So hat die EU Pakistan Anfang September aufgefordert, die Todesstrafe für derzeitig Verurteilte erst einmal auszusetzen, um im Land über deren endgültige Abschaffung zu beraten. (EU TO CALL ON MUSHARRAF FOR DEATH PENALTY MORATORIUM IN PAKISTAN)

In Frankreich ist die Todesstrafe gemeinhin abgeschafft, aber laut französischer Verfassung immer noch vorgesehen. Im Januar hatte der französische Präsident Jaque Chirac dem Verfassungsrat seine Absicht mitgeteilt, dass er nun endlich die Todesstrafe auch aus der Verfassung tilgen wolle. (DEATH PENALTY NEWS MAY 2006)

Eine Übersicht über internationale Abkommen der Todesstrafe wurde ehrenamtlich von der ai-Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe erstellt (letzte Aktualisierung: 5. Oktober 2006) Weitere Informationen über die Arbeit dieser Gruppe unter amnesty-todesstrafe.de
Siehe auch das englischsprachige Dokument bei Amnesty International: International agreements to abolish the death penalty



Thursday, October 05, 2006

 

Abkehr von Gewalt

Am 4. Oktober veröffentlichte die "Independent Monitoring Commission" ihren 12. Report, in dem sie die paramilitärischen Gruppen im nordirischen Konflikt einschätzt.

Es heisst darin, bezogen auf die IRA (hier: Provisional Irish Republican Army PIRA):
2.19 Was wir oben sagen erbringt zusammengefasst, so glauben wir, überzeugende Beweise des fortgesetzten Einsatzes der PIRA für den politischen Weg. Sie setzt diese politische Linie um, mitunter, was individuelle Mitglieder betrifft, vigoros (aber immer innerhalb des Gesetzes). Wir weisen oben darauf hin, dass jene Abteilungen aufgelöst wurden, die direkt mit den Terroreinsätzen betraut waren; alle noch verbleibenden Strukturen dienen lediglich dem Vereinswesen und einem weitgefassteren Zweck der gesamtrepublikanischen Bewegung in einer Periode größeren Wandels in Strategie und Richtung. Wir glauben, dass die Führung in keiner Weise eine Wiederaufnahme terroristischer Methoden erwägt und dass sie statt dessen fortfährt, ihre Mitglieder von kriminellen Aktivitäten abzuhalten.
Vom Original nach bestem Wissen übersetzt
© Crown Copyright 2006
Quelle: TWELFTH REPORT OF THE INDEPENDENT MONITORING COMMISSION

Wednesday, October 04, 2006

 

Deutschlands Verwicklungen

Der Fall el-Masri

Der 43-jährige Deutsche libanesischer Abstammung, Khaled el-Masri, war während einer Fahrt nach Mazedonien im Dezember 2003 unrechtmäßig festgenommen worden. Er war anfangs von mazedonischen Beamten 23 Tage lang festgehalten und befragt worden, dann an US Agenten überstellt und insgeheim über den Irak nach Afghanistan geflogen worden. Dies geschah unter dem "rendition" Programm der USA. Er war in einem US-geleiteten Gefängnis in Afghanistan fünf Monate lang festhehalten worden, währenddessen man ihn mutmaßlich misshandelte und halbverhungern ließ.

Er war dann zu einem bislang unbekannten Ort im Balkan ausgeflogen und zur Grenze Albaniens gefahren worden, nachdem die US Behörden sich offenbar klargeworden waren, dass sie den falschen Mann hatten. Die albanischen Behörden sorgten dann für seinen Rückflug nach Deutschland.

Die American Civil Liberties Union (ACLU) reichte im Dezember 2005 eine Klage bei den USA ein, um für Khaled el-Masri Schadensersatz zu ersuchen. Der Fall wurde im Mai 2006 abgewiesen aus Gründen der Staatsgeheimnisse. Die ACLU und Khaled el-Masri setzen die Klage fort und haben auch Einspruch gegen die Entscheidung des 25. Juli 2006 erhoben.

Rendition
"rendition" ist die Überstellung von Personen von einem zum anderen Land durch Mittel, die gegen geltendes Recht und Verfahren verstoßen.

Was hat nun Deutschland damit zu tun?

Obwohl deutsche Behörden darauf bestanden, dass sie von Khaled el-Masris unrechtmäßiger Festnahme bis zum 31. Mai 2004 nichts gewußt hatten, glaubt sein Rechtsanwalt in Deutschland, Manfred Gnjidic, dass Befragung und mutmaßliche Misshandlung unter Mitwisserschaft deutscher Beamter stattgefunden haben können und dass deutsche Behörden von el-Masris Verhaftung in Mazedonien gewusst hatten.

el_masri


Offiziell nahem sich die deutschen Behörden seines Falles im Juni 2004 an, nachdem Manfred Gnjidic, Khaled el-Masris Rechtsanwalt, die deutsche Polizei davon in Kenntnis gesetzt hatte, was seinem Klienten widerfahren war. Die Polizei richtete ein Interview mit Khaled el-Masri aus, und die Staatsanwaltschaft bestätigte mehrere Hauptpunkte seines Berichtes und nahm formell Kontakt mit den mazedonischen Behörden auf.

Der deutsche Aussenminister Frank-Walter Steinmeier stritt im Dezember 2005 ab, dass seine Regierung der USA beim Festnehmen Khaled el-Masris half, indem sie Informationen über ihn geliefert haben sollte.

Im Februar 2006 wählte Khaled el-Masri aus einer Polizeiaufreihung einen Hauptpolizeibeamten heraus und sagte, er sei zu "90 Prozent" sicher, dass dieser "Sam" sei, der Mann, der ihn in Kabul befragt hatte. Der Beamte, auf den Khaled el-Masri gezeigt hatte, war Gerhard Lehman, der offiziell für die deutsche Bundeskriminalpolizei arbeitet.

Wie geht es weiter ?

Der Fall Khaled el-Masri liegt nun auch bei dem deutschen parlamentarischen Untersuchungsrat vor, der sich mit Deutschlands geheimer Zusammenarbeit mit den USA und anderen Staaten im "Krieg gegen Terror" und mit dem Irak-Krieg befasst.

Am 1. Juni 2006 teilte der BND (Bundesnachrichtendienst) mit, dass ein Angestellter im Januar 2004 von Khaled el-Masris Verhaftung unterrichtet worden war aber versämt hatte, dies weiterzuleiten. Der Angestellte, der wie es scheint ein Radioingenieur ist, teilte den Zwischenfall zu der Zeit nicht mit, "weil er ihm keiner Bedeutung beimass". Der BND hat sich verpflichtet, an diesem Informationszusammenbruch zu arbeiten, damit sich solch ein Vorfall in Zukunft nicht wiederholt.

anti_torture

Informationen von Amnesty International
als Teil der Internationalen Kampagne gegen Folter


Links

Die europäischen Staaten haben jahrelang mit den US-Geheimdiensten bei der Verschleppung von Terrorverdächtigen kooperiert, wie ein neuer ai-Bericht belegt....
Von Ferdinand Muggenthaler

24. Juli 2006
Verschleppung und Geheimgefängnisse
Juni 2006
»Krieg gegen den Terror«
Im November nahm die Staatsanwaltschaft in Deutschland Ermittlungen zur Aufklärung von Vorwürfen auf, denen zufolge der aus dem Libanon stammende deutsche Staatsbürger Khaled el-Masri vom US-amerikanischen Geheimdienst CIA rechtswidrig von Mazedonien nach Afghanistan verschleppt worden ist. Berichten zufolge war Khaled el-Masri am 31. Dezember 2003 von mazedonischen Polizeibeamten festgenommen, in wiederholten Vernehmungen nach islamischen Organisationen befragt und am 24. Januar 2004 CIA-Mitarbeitern übergeben worden. Anschließend soll er ohne jedes rechtliche Verfahren zu weiteren Verhören auf einen Luftwaffenstützpunkt nach Afghanistan verbracht und im Mai 2004 nach Albanien ausgeflogen worden sein. Die US-Behörden erklärten im Dezember 2005, Khaled el-Masri sei eine von fünf Personen, deren Festnahme auf einer Verwechslung beruht habe.
14 June 2006
4: Macedonia, Germany and the case of Khaled el-Masri
"The story of El-Masri is the dramatic story of a person who is evidently innocent – or at least against whom not the slightest accusation could ever be made – who has been through a real nightmare in the CIA’s ‘spider’s web’…"(89)

Dick Marty, Rapporteur of the Committee on Legal Affairs and Human Rights of the Parliamentary Assembly of the Council of Europe
October 2006
UK: Risk of torture if returned to Algeria



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