Friday, January 25, 2008
* Nachrichten von Europa in Kürze
Asyl und Einwanderung
Die Berliner Zeitung berichtete am 23. Januar zur geplanten Einwanderungsplanung nach Quoten, dass eine vom Präsidenten ernannte Kommission diese als "rassistisch" beurteilt und eher ein Wachstums der Einwanderungszahlen empfiehlt."Terror"bekämpfung und Menschenrechte
Listen von "Terror"verdächtigenDie Berliner Zeitung berichtete am 24. Januar, dass eine überwiegende Mehrheit im Europarat die Europäische Union und die UNO drängt, "Terror"verdächtigen, die auf geheime Listen geraten sind, ihre Rechte nicht zu verweigern und transparentere und rechtgemäßere Verfahren durchzuführen.
>>Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) ist der Auffassung, dass die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNSC) und von der EU angewandten Verfahren, mit denen Personen und Gruppen auf Schwarze Listen gesetzt werden, die im Verdacht der Verbindung zum Terrorismus stehen, die individuellen Grundrechte verletzen und „vollkommen willkürlich“ sind.<<Deutsche Soldaten in AfghanistanQuelle: http://www.coe.int, 25. Januar 2008
Damir Frass berichtete in der Berliner Zeitung vom 25. Januar, dass die Bundesregierung nun offen von der Kampfrolle deutscher Soldaten in Afghanistan spricht. Ein entsprechendes Mandat unter Nato-Schirmherrschaft soll in Vilnius im Nato-Ministerrat am 7. und 8. Februar entschieden werden. Laut Bericht opponiert einzig die Partei Die Linke gegen diesen Auftrag und fordert den vollständigen Abzug der Bundeswehr.
Kommentar: Kriegsgeschehen und Militäraktionen erweisen sich erfahrungsgemäß als Ursachen schwerer Menschenrechtsverstöße. Sie untergraben auf allen Seiten die Menschenwürde. Militärgewalt sollte deswegen gemäß der Charter der Vereinten Nationen und gemäß der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nur im äussersten Notfall im eigenen Land angewandt werden, wenn die Bevölkerung unmittelbarer Lebensgefahr ausgesetzt ist, der mit Polizeigewalt nicht begegnet werden kann. Denn selbst in solch einem Fall muss man mit Menschenrechtsverstößen rechnen, die in allen Militäreinsätzen scheinbar nicht zu vermeiden sind.
In den Vereinten Nationen sind Bemühungen unterwegs, aggressiven Krieg zu definieren und als Schwerstverbrechen zu verurteilen, und zwar als Urheber der bereits definierten und unter Strafe gestellten drei schweren Verbrechen: Genozid, Kriegsverbrechen und Verbrechen wider die Menschlichkeit.
Wenn deutsche Soldaten ausserhalb des eigenen Landes agieren, ist dies, unter welcher Bezeichnung auch immer, ein Verstoß gegen die deutsche Verfassung.
Fall Kurnaz
Die Berliner Zeitung berichtete am 25. Januar, dass die Aussage eines weiteren Zeugen, eines ehemaligen Mithäftlings, ein laufendes Verfahrens unterstützt, in dem untersucht wird, ob, wie Murat Kurnaz behauptete, KSK Soldaten Kurnaz 2002 im US-Gefangenenlager in Kandahar in Afghanistan misshandelten. Der geheim tagende Verteidigungsausschuss des Bundestages hätte zuvor schon die zwei britischen Zeugen angehört, deren Aussagen wegen das zuvor im Mai geschlossene Verfahren im August wiederaufgenommen worden war.
Abhören von "Terror"verdächtigen
Sigrid Averesch berichtete am 25. Januar in der Berliner Zeitung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) auf den Verdacht einer Gefahr internationaler Anschläge mit einem Bezug zu Deutschland hin internationale Telephongespräche von "Terror"verdächtigen abhören darf. Damit fällt die Bedingung fort, dass ein richterlicher Bescheid für jeden Einzelfall nötig ist, und dem BND wird Vollmacht zur unüberwachbaren Rasterfahndung gegeben.
Kommentar
Die Vereinten Nationen haben noch keine international gültige Definition für "Terrorist" und für den Strafbestand des "Terrorismus" liefern können. Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sind der Staatswillkür in Deutschland Tür und Tor geöffnet.
Ächtung von Folter und Straflosigkeit
Katrin Bischoff berichtete am 9. Januar in der Berliner Zeitung, dass 13 Wärter von der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel am 18. Februar vor das Landgericht Potsdam geladen sind. Sie wurden nach neun Jahren seit der Tat wegen Körperverletzung im Amt, schwerer Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt. Am 4. und 5. März 1999 sollen sie den Gefangenen Matthias D. schwer misshandelt haben. Der Fall Matthias D. sei, wie das Magazin Klartext 2004 berichtete, einer unter mehreren, in denen maskierte Aufseher der JVA Brandenburg/Havel Gefangene misshandelten.Labels: Nachrichten
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