Monday, January 21, 2008

 

* Nachrichten von Europa in Kürze

Verwicklung und Vertuschung und Menschenrechtsverstöße von Oppositionsgruppen

Am 18. Januar berichtete Henry McDonald in The Guardian von der fortdauernden Untersuchung in das Bombenattentat von Omagh in Nordirland. Es geht um klärende Fragen der Polizei-Ombudsfrau an den Staatsrichter Weir, der die Polizei der vorsätzlichen und berechneten Irreführung bei den Ermittlungen bezichtigt hatte ("deliberate and calculated deception"). 1998 waren bei dem Bombenanschlag der "Real IRA" 29 Menschen getötet worden.

Terrorbekämpfung und Menschenrechte

Ben Russell and Nigel Morris berichteten am 18. Januar in The Independent zur Haft ohne Anklage, dass Premierminister Gordon Brown keine Einwände habe, solch eine Haft
für Terrorverdächtige auf 42 Tage zu dehnen. Er stärkt darin Innenministerin Jaqui Smith den Rücken, die darin die Politik des vorangegenagenen Blair Kabinetts fortsetzt. Dem Bericht zufolge soll der Gesetzesentwurf wohlmöglich schon diesen Donnerstag vorgelegt werden. Das bisheige Limit einer Haft ohne Anklage von 28 Tagen ist schon weltweit das längste und erfährt als solches bereits heftige Kritik bei Menschenrechtsorganisationen.

Amnesty International schreibt dazu im Themenbericht vom März 2006:
"Die Bombenanschläge von London im Juli 2005 veranlassten die britische Regierung dazu, im Oktober 2005 einen weiteren Gesetzesentwurf ins Parlament einzubringen: die Terrorism Bill. Damit strebte die Regierung u.a. an, die Frist für eine Ingewahrsamnahme ohne Anklageerhebung und Zugang zu rechtlichem Beistand von 14 Tagen auf 90 Tage auszudehnen. In einer Abstimmung im Unterhaus konnte sich die Regierung mit diesem Vorhaben jedoch nicht durchsetzen. Die Frist, auf die man sich im Parlament einigte, umfasst nun 28 Tage."

und in seinem Jahresbericht 2007:
"Im August [2006] veröffentlichte der Europäische Ausschuss zur Verhütung der Folter Berichte über seine Besuche in Großbritannien vom Juli und vom November 2005. [...] Er stellte fest, dass Personen, die auf der Grundlage der Antiterrorgesetze festgenommen worden waren, nicht einmal einem Ermittlungsrichter persönlich vorgeführt werden mussten, auch nicht bei der Entscheidung über eine Verlängerung des Polizeigewahrsams über 48 Stunden hinaus. Stattdessen gab es Videokonferenzen mit dem Gefangenen und den zu seiner Bewachung abgestellten Polizisten auf der einen und dem Richter auf der anderen Seite. Der Ausschuss empfahl, die gesetzlichen Bestimmungen so zu ändern, dass jeder Festgenommene unmittelbar nach seiner Verhaftung Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen kann."
siehe dazu auch: Die Anti-Terror-Gesetze Großbritanniens


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