Sunday, December 10, 2006

 

Internationaler Tag der Menschenrechte

einsatz
Drei Postkarten Aktionen zur Kamapgne für Einzelfälle:
(bis Ende Januar 2007)

Melilla
Kleidung von Migranten verfing sich im Stacheldraht, als sie versuchten, die Grenze von Marokko nach Spanien auf dem Weg in die spanische Enklave Melilla zu überwinden. October 2005 ©José Palazón/PRODEIN

Spanien: Pepe Ngandu und andere - Polizeischüsse auf Unbewaffnete

Unverhältnismäßige Gewalt an der spanisch - marokkanischen Grenze

Pepe Ngandu wurde in den Fuß geschossen, als er versuchte, neben dem Grenzpunkt von Tarajal die Grenze nach Spanien zu überqueren.

Er verlor eine Zehe und verbrachte später drei Wochen im Hospital, wo er operiert und ihm ein weiterer Zeh amputiert werden musste .

Pepe Ngandu kam ursprünglich von der Demokratischen Republik Kongo und war einer unter schätzungsweise 500 Menschen, die am 29. September 2005 versuchten, die Grenze von Marokko zur spanischen Stadt Ceuta zu überqueren. Als die Gruppe anfing, über den Zaun zu klettern, feuerten Angehörige der spanischen Zivilgarde Berichten zufolge Tränengas, Gummigeschosse und scharfe Munition um sie vom Zaun fortzuzwingen.

Pepe Ngandu war von lokalen Nicht-Regierungs-Organisationen geraten worden, keine Klage vorzubringen, damit er Vergeltungsschläge vermeiden würde. Obwohl er im Krankenhaus und in seinem Asylantragsgespräch erklärte, dass er durch eine Schusswaffe verletzt worden sei, ist - nach Wissen von Amnesty International (ai) - seitens der Behörden keine Untersuchung in den Vorfall eingeleitet worden.

(Nach bestem Wissen übersetzt von Haimberger, Menschenrechte West Europa.
Verbindlich gilt Text von: World Wide Appeal, December 2006, amnesty.org)


Bitte senden Sie einen Appell an den spanischen Innenminister:

Alfredo Pérez Rubalcaba
Ministro del Interior
Ministerio del Interior
Paseo de la Castellana 5
28046 Madrid
Spain

Sehr geehrter Herr Minister:


Ich appelliere dringend für eine sofortige unabhängige und offene Untersuchung zum Vorwurf von unverhältnismäßiger Gewalt durch die Spanische Zivilgarde gegen Pepe Ngandu und andere, die beim Versuch der Grenzüberquerung nach Spanien verletzt oder getötet wurden; die Ergebnisse solch einer Untersuchung sollten veröffentlicht werden.

Hochachtungsvoll,

Name
Adresse
Datum


menezes
Jean Charles de Menezes
† 22 July 2005
© The Jean Charles de Menezes family campaign

Großbritannien: Der gewaltsame Tod von Jean Charles de Menezes

Es muss eine öffentliche Untersuchung in den Fall geben

Am 22. Juli 2005, einen Tag nach einer Serie schwerwiegender Anschläge auf die Sicherheit des Stadtverkehrs in London, wurde der 27 jährige Brasilianer Jean Charles de Menezes von Beamten des Metropolitan Police Service in einer Londoner U-Bahn getötet.

Berichten zufolge war er zu Boden gedrückt und sieben Mal in den Kopf geschossen worden, nachdem er falscherweise als Suizidbomber identifiziert worden war.

Amnesty International (ai) ist besorgt darüber, dass bisher keine volle und öffentliche Untersuchung aller Ereignisse eingeleitet wurde, einschließlich der begleitenden Umstände, die zur Erschießung von Jean Charles de Menezes führten. Auch ist im Zusammenhang mit dessen Tod bislang keine gerichtliche Anklage erhoben worden gegen jene, die damit in Verbindung stehen.

ai ist weiterhin besorgt darüber, dass Familie und Anwälte bis heute keinen Einblick in den Untersuchungsbericht der unabhängigen Polizeibeschwerdekommission (Independent Police Complaints Commission) erhalten haben.

Im September diesen Jahres wurde die gerichtliche Untersuchung über den Tod auf unbestimmte Zeit eingestellt. Inzwischen läuft das Strafverfahren gegen das Büro des Kriminalkommissars der Metropolitan Polizei (Office of the Commissioner of the Metropolitan Police) über das Versäumnis, für Gesundheit, Sicherheit und Fürsorge (welfare) von de Menezes Rechnung getragen zu haben. Solch ein Verfahren unter der Sicherheits- und Fürsorgeklausel würde nur zu Geldstrafen führen; es ermöglicht nicht, Personen für die strafliche Verantwortung an de Menezes Tod vor Gericht zu bringen.

Wie bisher die Dinge liegen wäre es gerechter, wenn gegen jene, die für die Erschießung von Jean Charles de Menezes mutmaßlich verantwortlich sind, Anklage erhoben würde.

ai erachtet, dass das Versagen, eine öffentliche und vollständige Untersuchung in den gewaltsamen Tod von Jean Charles de Menezes einzuleiten, den Kummer der Angehörigen vertieft; es untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in das Rechtswesen und in das Verhalten der Gesetzvollzugsbeamten.

(Nach bestem Wissen übersetzt von Haimberger, Menschenrechte West Europa. Verbindlich gilt Text von: World Wide Appeal, December 2006, amnesty.org)

Bitte senden Sie den Appell an den britischen Innenminister:

John Reid MP
Secretary of State
for the Home Department
Home Office
2 Marsham Street
LONDON SW1P 4DF
United Kingdom

Dear Secretary of State:


Ich appelliere dringend für eine Untersuchung in staatlichen Missbrauch von Waffengewalt im Zusammenhang mit der Tötung von Jean Charles de Menezes.

Bitte sorgen Sie für die Wiederaufnahme der gerichtlichen Untersuchung über die Tötung von Jean Charles de Menezes.

Gegen all jene sollte Strafanklage erhoben werden, die mutmaßlich an der Erschießung von Jean Charles de Menezes Verantwortung tragen.

Hochachtungsvoll,

Name
Adresse
Datum


y

Bild: Nein zur Folter!
Bildquelle: amnesty journal Dezember 2006
ai deutsche Sektion

Großbritannien: Flüchtling “Y” aus Algerien

Gefahr von Abschiebung und Folter

Am 24. August 2006 hat das britische Sondergericht »Special Immigration Appeals Commission« (SIAC) das Rechtsmittel eines algerischen Staatsbürgers gegen seine Ausweisung zurückgewiesen, da der Mann eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstelle.

Der aus rechtlichen Gründen »Y« genannte Mann ist ein Folteropfer mit Flüchtlingsstatus in Großbritannien. Er war 2005 von allen Anklagen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Plänen zur Herstellung von Giften bzw. Sprengstoffen freigesprochen worden. Er hatte sich seit 2003 in Haft befunden, wurde aber nach dem Freispruch im April 2005 entlassen. Später nahmen ihn die Behörden jedoch wieder fest, und seitdem befindet er sich in Abschiebehaft. »Y« legte beim Sondergericht SIAC Rechtsmittel gegen seine Einstufung als »Gefahr für die nationale Sicherheit« ein und machte zudem geltend, dass seine Abschiebung nach Algerien ihn der Gefahr aussetze, dort gefoltert zu werden.

Die Entscheidung des SIAC, den Einspruch zurückzuweisen, basierte auf britischen Geheimdienstinformationen, die jedoch weder »Y« noch seinen Anwälten zugänglich waren. Wegen dieses Vorgehens des SIAC wurde »Y« das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren und das Recht auf Gleichbehandlung verweigert, da er keine ausreichende Möglichkeit hatte, die Auffassung der britischen Behörden anzufechten. Nach Einschätzung von ai ist »Y« bei seiner Rückkehr in Gefahr, vom algerischen Militärgeheimdienst (DRS) verhaftet zu werden. Personen, die sich in Haft des DRS befinden, werden häufig misshandelt.

(World Wide Appeal, aktiv seit Oktober 2006, Quelle: amnesty.de)

Bitte senden Sie den Appell an den britischen Innenminister:

John Reid MP
Secretary of State
for the Home Department
Home Office
2 Marsham Street
LONDON SW1P 4DF
United Kingdom

Dear Secretary of State:

Ich appelliere dringend gegen die Abschiebung
von den “Y” genannten algerischen Staatsbürger.

Der “Y” genannte algerische Staatsbürger sollte umgehend freigelassen werden, sofern er nicht einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt wird und man ihm ein faires Gerichtsverfahren gewährt.

Hochachtungsvoll,

Name
Adresse
Datum


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