Wednesday, November 15, 2006

 

Der Aachener Friedenspreis e.V. klagt an

Amnesty International ist keine Friedensbewegung. Krieg bringt in jeder Form aber eine Fülle von Menschenrechtsverletzungen mit sich, weswegen unter Kriterien der Charta der Vereinten Nationen ungerechtfertigte militärische Offensiven, also Angriffskriege, besonders geächtet sind.

Beiträge auf diesem Blog, die nicht ausdrücklich die Meinung von Amnesty International wiedergeben, werden hier in hellblauen Textfeldern veröffentlicht.




Die Anklage


Strafanzeige des Aachener Friedenspreis e.V., Aachen,
vertreten durch dessen Vorsitzenden Otmar Steinbicker
und die stellvertretende Vorsitzende Uta Kempen,
gemäß § 80 StGB
gegen die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel
und den Bundesminister der Verteidigung, Herrn Dr. Franz-Josef Jung
wegen der Vorbereitung von Angriffskriegen


Ein Zitat

"Im Weißbuch heißt es, dass Risiken und Bedrohungen deutscher Ziele und Interessen mit einem abgestimmten Instrumentarium begegnet werden muss. Dazu gehören „militärische Mittel, wenn geboten, auch bewaffnete Einsätze.“ Weil dies weitreichende Folgen haben könnte, werde die Bundesregierung „künftig in jedem Einzelfall prüfen, welche Werte und Interessen Deutschlands den Einsatz der Bundeswehr erfordern“ (S. 24). Welche das sein könnten, findet man im Weißbuch eher beiläufig und ohne verbindliche Definition. Kriterien, nach denen verantwortbare von unverantwortlichen Militäreinsätzen unterschieden werden könnten, gibt es nicht. Damit ist eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben, dass Dritte (USA, NATO, UN) die Entscheidung vorgeben."

Die Quellen

Anklageschrift
Aachener Friedenspreis e.V.
UN Charta
Weissbuch

Die Haltung von Amnesty International am Beispiel des Irak Kriegs

amnesty journal Mai 2003 IRAK-KRIEG - UNO in der Krise


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