Thursday, March 27, 2008

 

* Ächtung von Folter

AMNESTY INTERNATIONAL

Public Statement

AI Index: EUR 62/008/2007 (Public)

News Service No: 236

7. Dezember 2007

Usbekistan: Regierung sollte mit Vorrang die konkrete und wirksame Umsetzung der Empfehlungen des UN-Komitees gegen die Folter sicherstellen

Amnesty International fordert die usbekische Regierung auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlungen des UN-Komitees gegen die Folter (CAT) in die Praxis umzusetzen, das seine abschließenden Bemerkungen und Empfehlungen am 23. November 2007 veröffentlichte. Die Empfehlungen wurden ausgesprochen, nachdem sich das CAT am 9. und 11. November mit dem dritten periodischen Bericht Usbekistans, in dem die Einhaltung des UN-Anti-Folter-Abkommens in Usbekistan dargelegt wurde, sowie mit den schriftlichen Antworten Usbekistans auf eine Reihe von Punkten, die das CAT in der Vorsitzung vom Mai angesprochen hatte, befasst hatte

In seinen Schlussfolgerungen wiederholte das CAT seine Besorgnis über die „zahlreichen anhaltenden und in sich schlüssigen Vorwürfe über routinemäßige Folterungen und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe (...)“ und bedauerte das „Versäumnis, zügige und unparteiische Untersuchungen solcher Vorwürfe einzuleiten (...)“. Diese Bedenken werden seit langem auch von Amnesty International geteilt.

Weitere konkrete positive Schritte, wie die Einführung des habeas corpus (richterliche Überwachung der Inhaftierung) und die Abschaffung der Todesstrafe, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird und vom CAT begrüßt wurde, sind dringend notwendig, um die Rechte der Bürger Usbekistans zu schützen und ihnen Schutz vor willkürlichen Akten von Beamten mit Polizeibefugnissen und anderen Amtspersonen zu gewähren.

Zwar wurden von den Behörden Gesetze verabschiedet, die die Rechte von Gefangenen schützen, aber interne Dienstanweisungen überlassen es dem Gutdünken des einzelnen Polizisten, ob im Gewahrsam befindliche Personen Zugang zu einem Anwalt ihrer Wahl, zu Familienangehörigen und zu einem Arzt zu erhalten. Das Komitee war besorgt darüber, „dass diese Vorschriften Bedingungen schaffen, in denen missbräuchliche Praktiken gutgeheißen werden“. Ein einschlägiges Beispiel für solche missbräuchliche Praktiken ist das von Ikhtiyor Khamroev, der eine dreijährige Gefängnisstrafe wegen „Rowdytums“ verbüßt und Ende November dieses Jahres in Haft geschlagen wurde. Er ist der Sohn des Menschenrechtsverteidigers Bakhtior Khamroev, der von anderen Gefangenen erfahren hatte, dass Ikhtior von Gefängniswärtern brutal verprügelt worden war und auch Stichwunden erlitten hatte – unter welchen Umständen, war unklar. Die Mitgefangenen gaben an, dass er keine medizinische Behandlung erhielt und in eine Strafzelle eingesperrt wurde. Der Gefängnisdirektor weigerte sich, Angaben zum Gesundheitszustand von Ikhtior Khamroev und zu seinem exakten Aufenthaltsort zu machen. Er erlaubte weder Bakhtior Khamroev noch einem Rechtsbeistand, Ikhtior zu besuchen. (AdÜ: Am 2. Februar 2008 kam Ikhtior Khamroev im Rahmen einer Amnestie frei). Das Fehlen eines völlig unabhängigen Systems zur Überwachung der Hafteinrichtungen verschärft die Schwierigkeiten, Misshandlungsvorwürfe wie diese zu untersuchen und vergrößert das Leiden der Angehörigen. Amnesty International fordert die Behörden auf, sicherzustellen, dass alle Hafteinrichtungen von unabhängigen nationalen und internationalen Organisationen ungehindert überwacht werden, damit Vorwürfe der Folter oder anderer Misshandlungen zügig und unparteiisch untersucht werden.

Amnesty International begrüßt die Aufforderung des CAT an die usbekische Regierung, „eine Politik der Null-Toleranz gegenüber dem fortgesetzten Problem der Folter und der Straflosigkeit der Folterer zu verfolgen und unterstützt die Forderung an die Behörden, „Folterpraktiken in jeglicher Form öffentlich und unzweideutig zu verurteilen“. Trotz wiederholter Versicherungen der Regierung, dass sie die notwendigen Maßnahmen ergreife, um die Folter zu bekämpfen, ist Amnesty International nicht bekannt, dass die höchsten Amtsträger Usbekistans die Folter in der Öffentlichkeit direkt und ausnahmslos verurteilt hätten, wie dies vom UN-Sonderberichterstatter im Jahr 2003 gefordert wurde.

Im Lichte der anhaltenden Weigerung der usbekischen Behörden, eine unabhängige internationale Untersuchung des Massakers von Andischan im Mai 2005 zuzulassen, fühlte sich Amnesty International sehr durch die dringende Empfehlung des Komitees ermutigt, dass die usbekischen Behörden „wirksame Maßnahmen ergreifen sollen, um (...) eine vollständige, wirksame und unparteiische Untersuchung der Ereignisse vom Mai 2005 einzuleiten“ und dass diese Untersuchung „in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Hochkommissars für Menschenrechte und anderer (...) durch glaubwürdige und unabhängige Experten durchgeführt werden soll“. Das Komitee drückte auch seine Besorgnis aus, dass die Behörden „die unabhängige Beobachtung der Menschenrechte in der Folge dieser Ereignisse behindert und eingeschränkt und so zusätzlich die Möglichkeit beeinträchtigt habe, sich ein zuverlässiges, vertrauenswürdiges Bild von den berichteten Rechtsverletzungen zu machen, wozu auch die Überprüfung von Nachrichten über den Aufenthaltsort sowie über berichtete Folterungen oder Misshandlungen von inhaftierten und/ oder verschwundenen Personen gehört.“

Hintergrund:
Vor der Untersuchung des dritten periodischen Berichts Usbekistans durch das CAT hatte Amnesty International an das Komitee geschrieben und darauf hingewiesen, dass die zahlreichen Kritikpunkte, die nach dem zweiten periodischen Bericht Usbekistans im Jahr 2002 vom Komitee aufgegriffen wurden, nach wie vor aktuell und dringlich seien. Viele Empfehlungen des Komitees harrten noch immer ihrer Umsetzung in die Praxis.

Auch machte Amnesty International das Komitee auf einige ihrer Bedenken zu den Mai-Ereignissen in Andischan von 2005 aufmerksam, als Hunderte von Menschen, darunter auch Frauen und Kinder, ums Leben kommen, nachdem die „Sicherheits“kräfte das Feuer gegen überwiegend friedliche Demonstranten eröffnet hatten. Mehrere Hundert Menschen, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden wegen ihrer angeblichen Beteiligung an den Ereignissen von Andischan zu langen Gefängnisstrafen verurteilt, die große Mehrheit in nicht-öffentlichen oder geheimen Prozessen. Es wurden Vorwürfe erhoben, dass einige der Angeklagten in der Untersuchungshaft gefoltert oder misshandelt wurden.

Die Behörden wiesen nach wie vor Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der Andischan-Ereignisse zurück und behaupteten, dass die beiden Runden mit Expertengesprächen, die im Dezember 2006 und im April 2007 unter der Schirmherrschaft der Europäischen Union stattfanden, eine solche internationale Untersuchung darstellten. Amnesty International begrüßte die Expertengespräche zwar, ist aber nach wie vor der Ansicht, dass eine solche Initiative keinen Ersatz für eine unabhängige, internationale Untersuchung der Andischan-Ereignisse darstellen kann. Die Expertengespräche entsprachen nicht den internationalen Standards für eine wirksame, unabhängige und unparteiische Untersuchung, wie sie z.B. in den UN-Grundsätzen über die wirksame Verhütung und Untersuchung außergesetzlicher willkürlicher und standrechtlicher Hinrichtungen festgelegt sind.

/ENDE
Übersetzung aus dem Englischen, Georg Warning, 24.3.2008

Verbindlich ist einzig das englische Original.

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