Tuesday, July 31, 2007

 

* Großbritannien: Dubiose Rechtsprechung

Großbritannien - Amnesty International Reaktion auf den Entscheid des Berufungsgerichts in Musterprozessen im weltweiten Kampf gegen Folter.


Am 30. Juli 2007 urteilte das Berufungsgericht von England und Wales in einem wichtigen Testfall, bei dem es um die Appelle drei algerischer Männer ging, gegen ihre Abschiebung nach Algerien aufgrund "nationaler Sicherheit". Das Urteil erfolgte in zwei Teilen: einem offenen Urteil und einem geschlossenen, d.h. geheimen Urteil, das den Appellanten, ihren gewählten Rechtsanwälten oder der Öffentlichkeit allgemein nicht bakannt gemacht wurde.

In jedem der drei Fälle befand das Berufungsgericht dass die Sonder- Immigrations- Berufungskommission [Special Immigration Appeals Commission (SIAC)] die Urteile überdenken sollte. In zweien der drei Fälle kam das Berufungsgericht aufgrund von geheimen Beweismitteln zum Urteil. Amnesty Intenational findet es doppelt beunruhigend, dass diese zwei Männer weder erfahren werden, was gegen sie vorliegt, noch nach welchen Kriterien die SIAC eben diesen Fall noch einmal überdenken wird. Das Prinzip, nachdem das Recht nicht nur gelten, sondern auch ausgeübt werden soll, scheint auf den Kopf gestellt....

- siehe verbindlichen vollständigen Text United Kingdom – Amnesty International’s reaction to the judgment by the Court of Appeal in key cases in the global fight against torture
AI Index: EUR 45/013/2007 vom 30. Juli 2007

Im AI Jahresbericht 2007 hiess es dazu:
>>In mehreren Widerspruchsverfahren, mit denen Betroffene gegen ihre Abschiebung aus Gründen der nationalen Sicherheit vorgingen, standen Entscheidungen nach wir vor aus. Erwartet wurde beispielsweise ein Urteil in einem Musterprozess, in dem es um die Frage ging, inwieweit eine von der britischen Regierung im Jahr 2005 mit Jordanien geschlossene Vereinbarung als verlässliche Basis für Entscheidungen in Abschiebefällen angesehen werden kann. Die Regierung in London vertrat weiterhin die Ansicht, dass sie sich auf die in dieser und vergleichbaren Vereinbarungen mit anderen Ländern enthaltenen »diplomatischen Zusicherungen« verlassen könne und das Vereinigte Königreich deshalb von seiner Verpflichtung entbunden sei, niemanden in ein Land zurückzuschicken, in dem ihm Folter oder Misshandlung droht. Obwohl die britische Regierung mit Algerien kein solches Abkommen getroffen hatte und auch einräumte, dass bei Rückführungen nach Algerien ein erhebliches Folter- und Misshandlungsrisiko besteht, stellte sie sich auf den Standpunkt, dass mit den von der algerischen Regierung in konkreten Einzelfällen abgegebenen Zusicherungen ein solches Risiko mit Sicherheit ausgeräumt sei.<<
- Quelle: AI Jahresbericht 2007

Weitere Nachrichten in Kürze

The Times schreibt zu Ahmed Belbacha, einer der Bewohner von GB, die noch in Guantánamo sind: Guantanamo inmate fights to stay
A man who spends his days in an isolation cell is fighting to stay in the notorious camp instead of being returned to Algeria

The Independent berichtet zur Situation in britischen Gefängnissen:
'Kafkaesque' indeterminate sentences stretch prisons
Prisons are being stretched to breaking point by the huge increase in "ferocious and unjust" indeterminate jail sentences, penal reformers have warned.



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